Im neuen Abgrenzungsleitfaden »Gewerbe von A bis Z«, den der Deutsche Handwerkskammertag (DHKT) gemeinsam mit dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) herausgibt, wird nun jede Montage von Photovoltaikanlagen auf Dächern nun dem Dachdeckerhandwerk zugeordnet. Das teilt der Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks e. V. (ZVDH) mit. Bislang galt, dass »kein Gewerbe der HwO (Handwerksordnung, Anm. d. Red.) bei reiner Montage und ohne Eingriff in die Dachunter- bzw. Fassadenkonstruktion bei Aufdachsystemen« vorliegt. Die reine Montage solcher Systeme – und hier insbesondere bei Systemen, die durch Auflast aufgebracht werden – galt demnach als Minderhandwerk und damit nicht als wesentliche Tätigkeit des Dachdeckerhandwerks. »Das hatte zur Folge, dass solche Arbeiten von jeder Person ausgeführt werden durfte – eine Eintragung in die Handwerksrolle war nicht erforderlich und wurde von den Handwerkskammern in der Regel auch nicht verlangt. Viele Gewerbemeldungen wurden entsprechend formuliert, um die Eintragungspflicht zu umgehen«, so der ZVDH.
Der Passus wurde nun laut ZVDH gestrichen. »Damit sind alle Arbeiten auf der DC-Seite von Photovoltaikanlagen handwerksrechtlich eindeutig dem Dachdeckerhandwerk zugeordnet und gelten als wesentliche Tätigkeiten unseres Berufs«. Die eindeutige Zuordnung erleichtere es künftig, Verstöße zu ahnden und durch den ZVDH abmahnen zu lassen. »PV-Montage gehört nur in Dachdeckerhände,« so der ZVDH.
Der neue Leitfaden wird laut ZVDH derzeit von DIHK und DHKT aktualisiert und in Kürze in einer Neuauflage erscheinen.
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