Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) sieht in dem kürzlich verabschiedeten Solarspitzengesetz eine gute Regelung, um mehr Flexibilität ins Stromnetz zu bringen. Das Gesetz soll die Einspeisung von Photovoltaikanlagen in Zeiten begrenzen, in denen zu viel Strom produziert wird. Unzufrieden sind die Verbraucherschützer hingegen mit der Erhöhung der Preisobergrenzen für digitale Stromzähler: »Insbesondere die drastische Erhöhung der Kosten für einen Einbau auf Kundenwunsch setzt das falsche Signal. Betroffen sind davon insbesondere private Haushalte, die absehbar nicht durch die Messstellenbetreiber mit Smart-Metern ausgestattet werden. Den privaten Haushalten wird nicht nur der Zugang zu dynamischen Stromtarifen erschwert, sondern in der Folge auch der Überblick über den eigenen Stromverbrauch. Es braucht daher Maßnahmen, die dieser Verbrauchergruppe eine kostengünstige und sichere Teilhabe an der Energiewende ermöglicht«, sagt Tom Janneck, Leiter Energie und Bauen beim Verbraucherzentrale Bundesverband.
Der Einbau eines Smart Meters auf Kundenwunsch kostet nun einmalig 100 Euro. Optionale Einbaufälle, zu denen Privathaushalte ohne Energiewendetechnik und mit geringem Stromverbrauch zählen, zahlen nun zusätzlich zum Standardmessentgelt von 100 Euro jährlich 30 Euro.
© PHOTON