Zum 1. September 2026 wurde die bestehende Verbändevereinbarung zur sicheren Installation von Photovoltaik-Anlagen neu gefasst und erweitert. Dies teilt der Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks mit. Die Vereinbarung bietet Handwerksbetrieben seit 2024 einen abgestimmten Rahmen für die gewerkeübergreifende Zusammenarbeit bei PV-Anlagen – insbesondere dort, wo Dach-, Elektro- und weitere Gewerke eng zusammenarbeiten müssen. Neu eingebunden sind nun auch das Metallbauerhandwerk sowie das Zimmerer- und Holzbauhandwerk. Der ZVSHK, der bislang mit dem Klempnerhandwerk beteiligt war, bringt zudem das Installateur- und Heizungsbauerhandwerk in die Vereinbarung ein. Zudem beteiligt sich die Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) an der Vereinbarung.
Die Vereinbarung definiert Anforderungen an sicheres Arbeiten auf Dächern, enthält eine Musteranweisung für die Benutzung von Arbeits- und Schutzgerüsten und beschreibt Qualifikationsanforderungen für elektrotechnisch unterwiesene Personen (EuP) im Bereich PV. Damit wird geregelt, unter welchen Voraussetzungen Fachkräfte aus nicht elektrotechnischen Gewerken bestimmte, klar begrenzte elektrotechnische Tätigkeiten – etwa den Anschluss von PV-Modulen – unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft fachgerecht ausführen können.
»Mit der erweiterten Verbändevereinbarung setzen wir ein klares Signal: Die beteiligten Handwerke arbeiten gewerkeübergreifend zusammen, um Arbeitsschutz, Arbeitssicherheit und Qualität bei der Installation von PV-Anlagen verlässlich zu gewährleisten«, erklärt Dirk Bollwerk, Präsident des Zentralverbands des Deutschen Dachdeckerhandwerks (ZVDH).
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