Die Varta AG hat am Donnerstag bei dem Amtsgericht Stuttgart Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung gestellt. Wie das Unternehmen mitteilt, sei das Ziel, die wirtschaftliche Zukunft des Unternehmens zu sichern und eine nachhaltige Fortführung des Geschäftsbetriebs zu ermöglichen.
Nach Angaben vor Varta hat das Amtsgericht Stuttgart den Stuttgarter Rechtsanwalt Tobias Wahl der Kanzlei Anchor zum vorläufigen Sachwalter bestellt. Anchor Rechtsanwälte ist eine bundesweit tätige Kanzlei, die auf Insolvenz- und Restrukturierungsrecht spezialisiert ist. Das Management der Varta AG informierte am Freitag gemeinsam mit Tobias Wahl die Mitarbeiter der Varta-Gruppe.
»Dieser leider unvermeidbare Schritt macht mich persönlich sehr betroffen«, so CEO Michael Ostermann: »Die Varta AG hatte in den vergangenen Quartalen mit großen Herausforderungen zu kämpfen. Wir sind uns im Vorstand und in der Geschäftsleitung der Gesamtverantwortung für Mitarbeitende, Kunden, Lieferanten und Geldgeber bewusst und arbeiten mit aller Kraft daran, so viele Arbeitsplätze wie möglich zu erhalten, eine nachhaltige Fortführung zu ermöglichen und für alle Stakeholder die bestmöglichen Perspektiven zu schaffen. Der Markt für Energiespeicher ist unverändert eine Zukunftsbranche, die starke heimische Anbieter und Technologieführer wie die Varta AG benötigt.«
Tobias Wahl ergänzt: »Die vom Unternehmen eingeleiteten Restrukturierungsmaßnahmen bieten eine Chance, gemeinsam mit dem Management eine tragfähige Lösung für die Zukunft des Unternehmens zu finden.«
Wesentliche Ursachen für die erneute Krise sind laut Varta deutlich verschlechterte Marktbedingungen, eine schwächere Nachfrage, negative Währungskurseffekte sowie zuletzt die Entscheidung eines Ankerkunden, die Zusammenarbeit zu beenden.
Es ist die erklärte Zielsetzung, die operative Tätigkeit uneingeschränkt im Rahmen der insolvenzrechtlichen Vorgaben fortzuführen, um den Kunden, Lieferanten und Geschäftspartner die gewohnten Leistungen und Services zu bieten. Für die Mitarbeiter bedeutet das, dass auch nach der Insolvenzantragstellung Löhne und Gehälter weiterbezahlt werden.
Aufgrund zahlreicher gruppeninterner Wechselbeziehungen sind neben der Varta AG als Konzernmuttergesellschaft auch die operativen Einheiten Varta Microbattery GmbH, Ellwangen, Varta Micro Production GmbH, Nördlingen, und Varta Storage GmbH, betroffen. Dabei wurde für die Varta Microbattery GmbH, Ellwangen ebenfalls ein vorläufiges Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung angeordnet. Von der Antragstellung ausdrücklich ausgenommen ist der Geschäftsbereich Varta Consumer Batteries mit den dazugehörigen Gesellschaften, die rechtlich und operativ separiert und finanziell eigenständig aufgestellt sind.
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