»Waldkiefer gewinnt gegen Solaranlage« – so betitelt die »Tagesschau« einen Beitrag über ein Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin. Dieses hat am 17. März entschieden, dass eine ca. 50 Jahre alte, geschützte Waldkiefer nicht gefällt werden darf, obwohl sie eine Photovoltaikanlage auf einem Hausdach verschattet. In dem Beitrag ist die Situation vor Ort zu sehen. Der Kläger hatte mit den CO₂-Einsparungen argumentiert, die möglich wären, wenn seine PV-Anlage verschattungsfrei arbeiten könnte. 3.600 Kilowattstunden pro Jahr seien zusätzlich möglich.
Die Kammer argumentierte, die Waldkiefer auf dem Grundstück des Klägers gehöre nach Art und Größe zu den geschützten Bäumen. Das Bezirksamt habe die Fällgenehmigung deshalb zu Recht versagt. Die Fällung sei nicht ausnahmsweise zu erlauben. Zwar messe der Gesetzgeber dem Ausbau erneuerbarer Energien erhebliche Bedeutung bei. Er räume ihm aber jedenfalls in Fällen, in denen sich zwei verfassungsrechtlich geschützte Belange gegenüberstehen, keinen grundsätzlichen Vorrang ein. Der Naturschutz sei ebenso wie der Klimaschutz im Grundgesetz als Staatszielbestimmung vorgesehen. Im konkreten Fall sei das öffentliche Interesse an dem Erhalt der Waldkiefer höher zu gewichten als das Interesse des Klägers an einer verschattungsfreien Nutzung seiner Photovoltaikanlage. Der Baum sei vital und verkehrssicher, weise nur geringe Schäden auf und habe eine zu erwartende Restlebenszeit von mehr als 100 Jahren.
Gegen das Urteil kann Berufung beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.
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