Nach der Stellungnahme des Bundesrats zur EEG-Novelle und zum Netzanschlusspaket laufen die Verhandlungen zwischen den Regierungsfraktionen. Im Rahmen dieser Nachverhandlungen hat die CDU/CSU-Bundestagsfraktion ein Papier erarbeitet, das der Position des Bundesrats entgegensteht und offensichtlich als Verhandlungsmasse dienen soll.
Denn die 86 Forderungen markieren eine komplette Abkehr vom bisherigen System. So fordert die Union unter anderem, den Zubau von EE-Anlagen nicht mehr über feste Mengenziele zu steuern, sondern an der tatsächlichen Marktnachfrage und der Netzkapazität auszurichten. In dem Papier, das PHOTON vorliegt, heißt es: »Zusätzliche Erzeugungsleistung ist kein Selbstzweck.« Vorgesehen sind zudem verkürzte Förderdauern, sinkende Höchstwerte bei Vergütungen und deutlich verknappte Ausschreibungen.
Konkret will die Unionsfraktion den Direktvermarktungsbonus für Dachanlagen streichen. Private Solarbesitzer sollen nur die vereinbarte Übergangs-Einspeisevergütung erhalten. Für größere Solaranlagen soll die Förderung ab 2027 reduziert werden und nicht mehr wie bisher 20 Jahre lang gelten. Demnach würden neue Anlagen ab 2027 eine Förderung über 18 Jahre erhalten, ab 2030 über 15 Jahre, ab 2035 über zehn Jahre und ab 2038 – dem letzten Jahr, in dem es eine Förderung geben soll – über sieben Jahre. Im Gesetz soll zudem festgeschrieben werden, dass die EEG-Förderung im Jahr 2045 endet.
Privatwirtschaftliche Stromlieferverträge und EEG sollen strikt voneinander getrennt werden. Wer seine Anlage über ein PPA finanziert, soll demnach weder eine zusätzliche EEG-Absicherung noch eine PPA-spezifische Förderkomponente innerhalb des EEG erhalten. Ein Rückweg aus dem Markt in die EEG-Förderung soll grundsätzlich nicht mehr möglich sein. Auch den zuletzt von der EE-Branche geforderten Marktwertkorridor bei CfD-Verträgen lehnt die Union ab: »Ein zusätzlicher Marktwertkorridor würde innerhalb dieser Absicherung nochmals eine Renditezone schaffen, in der Gewinne beim Betreiber verbleiben, während das Downside-Risiko weiterhin der Staat trägt«, so die Begründung.
Bei den Höchstwerten für die Ausschreibungen pocht die Union auf eine deutliche Senkung. So soll bei Wind an Land ein Höchstwert in Richtung 5,5 ct/kWh, bei PV des ersten Segments in Richtung 4,0 ct/kWh und bei PV des zweiten Segments perspektivisch in Richtung 7,5 ct/kWh angestrebt werden. Begründet wird dies mit den Ausschreibungsergebnissen, die »erheblichen Spielraum« zeigen würden.
Die maximal förderfähige Anlagengröße bei Freiflächenanlagen soll von den im Entwurf vorgesehenen 50 MW auf 20 MW reduziert werden. Anlagen mit einer Größe von über 20 MW sollen grundsätzlich über PPAs und andere marktliche Finanzierungsmodelle realisiert werden. Begründung: »Kleinere Projektgrößen stärken die Akteursvielfalt und können die lokale Akzeptanz von PV-Freiflächenanlagen erhöhen.«
Zudem sollen die Ausschreibungsmengen nicht automatisch steigen, sondern abhängig von der Stromnachfrage, dem marktlichen Zubau und der Systementwicklung. Auch den geplanten zusätzlichen Resilienz-, Speicher- oder sonstigen Sonderausschreibungen sowie einer besonderen Förderung für Agri-PV-Anlagen erteilt die Union eine Absage.
Der Bundesverband Solarwirtschaft zeigt sich davon jedoch unbeeindruckt: »Das Papier sollte aus unserer Sicht nicht überbewertet werden. Nach unserer Kenntnis handelt es sich um keine abgestimmte Position der Unionsfraktion«, so Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des BSW-Solar.
Robert Busch, Geschäftsführer des BNE, wirf der Union vor, der Erneuerbare-Energien-Ausbau abzuwürgen: »Die Klima- und Ausbauziele mögen offiziell unverändert bleiben. Doch wer jetzt für PV und Wind zugleich Förderdauer und Förderhöhe kürzen will, würgt den Ausbau ab. Die Bewältigung der standortgefährdenden Netzkrise wird nicht angegangen, stattdessen wird für eher randständige Technologien ein neuer Förderdschungel aufgemacht. Die CDU sollte zukunftsweisende wettbewerbliche Wirtschaftspolitik für das ganze Land machen, dafür war sie einst bekannt.«
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