TÜV Rheinland will Rückverfolgbarkeitsanforderungen als Branchenstandard etablieren

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Der TÜV Rheinland hat einen Standard für das Rückverfolgbarkeitsmanagement in der Photovoltaikbranche veröffentlicht. Dieser soll es Projektentwicklern, Käufern und Investoren ermöglichen, die Produktionsprozesse der gekauften Module projektspezifisch nachzuvollziehen, so das Prüfinstitut.

Das Audit zur Rückverfolgbarkeit nach Standard 2PfG 3103/11.24 basiert hauptsächlich auf dem weltweit anerkannten Standard für Managementsysteme ISO 9001 und der ISO 28000:2007 für das Sicherheitsmanagement in der Lieferkette. Auf Wunsch berücksichtigt der TÜV Rheinland zudem projektspezifische Kundenanforderungen, beispielsweise zu den Arbeitsbedingungen.

Im Rahmen des Rückverfolgbarkeits-Audits prüft der TÜV Rheinland, wie die Lieferkette der PV-Module dokumentiert ist. »Wir prüfen, ob und wie genau die von Herstellern verwendeten Systeme, Werkzeuge und Prozesse eine Rückverfolgbarkeit sicherstellen können«, sagt Maximilian Lieberz, Business Development Manager bei TÜV Rheinland. Die Ergebnisse des Audits entsprechen den Angaben des TÜV Rheinland zufolge außerdem den Anforderungen von Banken und Finanzierungspartnern.

Das Ziel des neuen Standards bestehe darin, nicht nur individuell auf die Anforderungen von Käufern und Investoren in PV-Projekten einzugehen, sondern auch die Rückverfolgbarkeitsanforderungen als Branchenstandard zu etablieren.

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