Swissolar zum neuen Stromgesetz: Planungssicherheit für Photovoltaik Ausbau – Nachbesserungen müssen folgen

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Die heute vom Schweizer Bundesrat revidierten Verordnungen zum Stromgesetz definieren vier zentrale Elemente für den künftigen Ausbau der Photovoltaik: die Minimalvergütung, die Ausgestaltung der lokalen Elektrizitätsgemeinschaften (LEG), die Entlastung vom Netzentgelt für Batteriespeicher sowie die Flexibilität bei der Netzeinspeisung von Solarstrom. Gegenüber der Vernehmlassungsvorlage sind moderate Verbesserungen festzustellen, die endlich Klarheit und Planungssicherheit für den weiteren Ausbau der Solarenergie in der Schweiz bringen, so die Einschätzung des Schweizer Branchenverbandes Swissolar. Dank der neuen Möglichkeiten im Stromgesetz könnten Anlagen nun auch über Eigenverbrauch, ZEV und LEG wirtschaftlich betrieben werden. Aus Sicht von Swissolar muss der Bundesrat aber bei nächster Gelegenheit den gesetzlichen Spielraum noch besser nutzen, um den Solarausbau langfristig zu sichern.

Gemäß dem verabschiedeten Stromversorgungsgesetz sollen in der Schweiz bis 2035 jährlich 35 Terawattstunden (TWh) Strom aus neuen erneuerbaren Energien produziert werden. Swissolar schätzt, dass rund 80 Prozent davon aus Solaranlagen stammen werden, also 28 TWh. Dies entspricht gegenüber heute rund einer Vervierfachung der Schweizer Solarstromproduktion. Das Stromversorgungsgesetz sieht verschiedene Massnahmen vor, um das Ziel zu erreichen. Einige davon sind bereits Anfang 2025 in Kraft getreten, wie etwa die »virtuellen Eigenverbrauchsgemeinschaften« (vZEV). Weitere wichtige Elemente treten 2026 in Kraft. Die nun vorliegenden Verordnungen klären die konkrete Umsetzung.

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