Zum 1. Januar 2026 sind in der Schweiz mehrere Gesetzes- und Verordnungsänderungen in Kraft getreten, die für den Betrieb von PV-Anlagen von Bedeutung sind. Der Schweizer Solarverband Swissolar hat die Neuerungen auf seiner Website zusammengestellt.
Die Vergütungssätze werden in diesem Jahr nicht gesenkt. Allerdings löst der sogenannte Winterstrombonus den Höhenbonus ab. Dieser wird für neue Photovoltaikanlagen mit einer Leistung ab 100 Kilowatt ausbezahlt, die im Winterhalbjahr einen spezifischen Winterstromertrag von mehr als 500 kWh pro Kilowatt Leistung aufweisen.
Mit den lokalen Elektrizitätsgemeinschaften (LEG) wird zudem die Möglichkeit geschaffen, dass Verbraucher im gleichen Netzgebiet, auf der gleichen Netzebene und im gleichen Elektrizitätsnetz selbst erzeugten Strom innerhalb dieser Gemeinschaft verkaufen können. Die Teilnehmenden bleiben dabei weiterhin Kunden des Verteilnetzbetreibers (VNB). Für den lokal verbrauchten Solarstrom müssen sie aber nicht mehr den vollen Tarif für die nicht genutzten Netzebenen bezahlen.
Weitere Neuerungen gibt es bei Flexibilitätsmechanismen und bei der Rückerstattung des Netznutzungsentgelts für Batteriespeicher.
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