Stiftung Umweltenergierecht veröffentlicht Studie zur Einführung von Rückzahlungsinstrumenten im EEG 2023

EU-Vorgaben
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Eine Studie der Stiftung Umweltenergierecht analysiert die EU-Vorgaben für Rückzahlungsinstrumente im EEG 2023. Ob und wie ein Rückzahlungsinstrument – etwa in Form zweiseitiger Differenzverträge (Contracts for Difference, CfD) – eingeführt werden muss, hängt von der konkreten Ausgestaltung als direktes Preisstützungssystem ab, so die Autoren. Ein Förderinstrument, das lediglich eine indirekte Preisstützungswirkung entfaltet, führe somit nicht zu einer Verpflichtung zur Einführung von CfD oder vergleichbaren Systemen. Wie sich die derzeit diskutierten produktionsunabhängigen Förderinstrumente hier einordnen, hänge somit von deren konkreter Ausgestaltung ab.

Eine Verpflichtung zur Einführung von Rückerstattungsinstrumenten kann sich laut Studie auch aus dem EU-Beihilferecht ergeben. Allerdings nur dann, wenn es keine andere Möglichkeit gibt, eine angemessene Förderhöhe zu gewährleisten. Zudem sei im Gegensatz zu einem CfD keine Begrenzung der Markterlöse erforderlich. Die Rückzahlung könnte sich auch nur auf die Vorteile beziehen, die sich aus der gewährten Förderung ergeben.

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Stiftung Umweltenergierecht
Pressemitteilung

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