Der Bundesverband Solarwirtschaft e. V. (BSW-Solar) bewertet die heute vom Deutschen Bundestag beschlossenen Änderungen am »Gesetz zur Sicherung der Versorgungssicherheit Strom« (StromVKG) als Schritt in die richtige Richtung, sieht jedoch weiterhin eine Benachteiligung von Speichern bei den geplanten Kraftwerksausschreibungen.
»Der Bundestag hat wichtige Korrekturen vorgenommen. Das ist ein gutes Signal für Speicher als zentrale Säule der Versorgungssicherheit«, erklärt Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Solarwirtschaft. »Von echter Technologieoffenheit kann aber noch keine Rede sein. Batteriespeicher werden bei der Teilnahme an den geplanten Kraftwerksausschreibungen weiterhin strukturell benachteiligt.«
Verbessert wurden insbesondere die Leistungsanforderungen für Batteriespeicher in den geplanten Ausschreibungen. Gegenüber dem ursprünglichen Kabinettsentwurf müssen Speicher künftig nicht mehr wiederholt ihre volle Leistung über zehn Stunden mit lediglich einer Stunde Pause bereitstellen. Stattdessen ist vorgesehen, dass sie wiederholt 80 Prozent ihrer installierten Leistung nach jeweils dreistündiger Pause erbringen. Zudem müssen die Anforderungen bei Anlagenpools nicht mehr von jeder einzelnen Anlage erfüllt werden, sondern nur noch vom Pool insgesamt. Dies erleichtert die Teilnahme aggregierter Speicherlösungen an den Ausschreibungen.
Auch bei den Resilienzkriterien sieht der BSW-Solar Fortschritte. Diese sollen künftig nicht nur für Erneuerbare-Energien-Anlagen und Speicher gelten, sondern auch für Gaskraftwerke. Zudem wird der Kreis zulässiger Herkunftsländer für Komponenten erweitert, und die Anforderungen müssen nicht mehr für alle benannten Komponenten gleichzeitig erfüllt werden. Gleichwohl bleiben die Resilienzanforderungen für Batteriespeicher aufgrund bestehender internationaler Lieferketten nach Einschätzung des Verbandes deutlich anspruchsvoller als für Gaskraftwerke.
Positiv bewertet der BSW-Solar zudem, dass die Faktoren für die sogenannten Höchsterbringungsdauern auf bis zu 24 Stunden ergänzt wurden. Für Batteriespeicher mit längeren Speicherdauern liegen diese Faktoren mit 0,89 sogar oberhalb derjenigen für Gaskraftwerke mit 0,85. Die im Gesetz als Reduktionsfaktoren bezeichneten Werte bilden die Verlässlichkeit der verfügbaren Leistung der jeweiligen Technologien ab.
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