Die Koalition hat ihre Änderungsentwürfe zum StromVKG vorgelegt. In dem Änderungsentwurf ist nun vorgesehen, dass Speicher über maximal zehn Stunden am Stück 80 Prozent ihrer Leistung erbringen müssen und danach drei Stunden Zeit haben, bevor sie diese Leistung erneut bereitstellen können müssen. Die Änderung in den Anforderungen an Speicher stelle nach Einschätzung des Bundesverbandes Erneuerbare Energie e.V. (BEE) zwar eine gewisse Verbesserung gegenüber dem ursprünglichen Entwurf (100 Prozent Leistung nach einer Stunde laden) dar, schwäche aber weiterhin die Chancen für Speicher in den Ausschreibungen für Langzeitkapazitäten.
Positiv sieht der BEE, dass das Kriterium bei Anlagenpools nach dem Änderungsentwurf nicht mehr für jede einzelne Anlage eines Pools gilt, sondern nur noch für den Pool als Ganzes. Dies war eine explizite Forderung des BEE, weil sie hybriden und aggregierten Flexibilitätskonzepten Vorschub leistet. Der Verband begrüßt diese Klarstellung daher ausdrücklich.
Der Gebotshöchstwert in den Ausschreibungen soll gegenüber dem Kabinettsentwurf deutlich um mehr als 40 Prozent angehoben werden, von 177.000 Euro je MW auf 244.000 Euro. Positiv daran sei, dass damit Zuschlagswahrscheinlichkeit und Investitionsanreize ebenfalls erhöht werde. Der BEE kritisiert jedoch, dass dadurch auch die Förderkosten steigen werden, die letztlich von allen Stromkunden über eine Umlage getragen werden müssen.
Am ursprünglichen Kabinettsentwurf hatte der BEE zudem kritisiert, dass die teils sehr scharfen Resilienzkriterien nur für Erneuerbaren-Anlagen und Speicher gelten sollten, Gaskraftwerke jedoch davon ausgenommen waren. Im Änderungsentwurf sind Gaskraftwerke nun auch explizit in der entsprechenden Anlage aufgeführt. Zudem wurde der Kreis der möglichen Herkunftsländer von Komponenten ergänzt und ist nun nicht mehr länger nur auf den europäischen Wirtschaftsraum beschränkt, sondern auch auf solche Drittstaaten, mit denen die EU Freihandelsabkommen abgeschlossen hat oder eine Zollunion bildet. Für Speicher seien diese Kriterien aufgrund bestehender Lieferketten dennoch schwerer zu erfüllen.
Neu ist zudem die Klarstellung der Begriffe »netztechnischer Norden« und »netztechnischer Süden«. In diesen Regionen werden Kraftwerke unterschiedlich betrachtet, was eine regionale Steuerung des Zubaus ermöglicht. Der BEE begrüßt diese neue Ausgestaltung der regionalen Steuerung, da sie einen systemdienlichen Zubau stärken und Redispatchkosten senken könne, warnt aber vor einer möglichen Wettbewerbsverzerrung bei zu starker Bevorzugung von Anlagen im netztechnischen Süden.
»Für echte Technologieoffenheit genügen die Anpassungen zwar nicht, aber immerhin wird die Benachteiligung von Speichern etwas abgeschwächt«, so BEE-Präsidentin Heinen-Esser abschließend.
© PHOTON


