Die Stiftung Umweltenergierecht hat die planungsrechtliche Situation für PV-Freiflächenanlagen untersucht. Aktuell sei eine Flächenbereitstellung im erforderlichen Umfang rechtlich nicht abgesichert, so die Stiftung in einer Mitteilung. Zumindest langfristig besteht also Handlungsbedarf.
Aktuell können die Gemeinden weitgehend frei entscheiden, ob und in welchem Umfang sie Flächen für PV-Anlagen in Bebauungsplänen ausweisen, so die Stiftung Umweltenergierecht Ausnahmen bilden lediglich bestimmte Außenbereichsprivilegien. Da für die zukünftigen Ausbauziele jedoch deutlich mehr Flächen benötigt werden als bisher, erscheint es fraglich, ob die freiwilligen Planungen der Gemeinden dafür ausreichen. »Selbst wenn die Länder als Antwort hierauf Mengenvorgaben für die gemeindliche Flächenbereitstellung formulieren, stoßen sie aktuell auf Schwierigkeiten bei der Durchsetzung gegenüber den Gemeinden«, erklärt Jonas Otto, Mitautor der Studie.
Abhilfe könnte hier der Bund schaffen, ohne Ländern oder Kommunen feste Zahlen für Flächen zu diktieren: »Der Bund könnte bestimmte Gebietsausweisungen der Raumordnung für die PV mit einer unmittelbar baurechtsermöglichenden Wirkung ausstatten«, so Jonas Otto. Das bedeute konkret, dass Flächen, die von der übergeordneten Raumordnung der Länder als Vorranggebiete für PV festgelegt werden, automatisch als Bauland für PV-Projekte gelten würden, ohne dass es dafür eines zusätzlichen Bebauungsplans der Gemeinde bedarf. Um den Ländern diese Handlungsmöglichkeiten zu geben, biete sich aktuell ein geeignetes Zeitfenster: Selbst wenn die zuletzt auf Bundesebene diskutierten Solarenergiegebiete, die eine solche baurechtsermöglichende Wirkung besitzen, nun doch nicht im Rahmen der Umsetzung der novellierten Erneuerbare-Energien-Richtlinie umgesetzt werden, könnte dies noch zeitnah in der Novelle des Baugesetzbuchs erfolgen, die ebenfalls in der letzten Legislaturperiode nicht mehr abgeschlossen werden konnte. »Der Bund könnte es den Ländern bei der Umsetzung der Solarenergiegebiete selbst überlassen, ob und wie sie von der Möglichkeit einer Mengensteuerung Gebrauch machen. Sie könnten dies je nach landesspezifischen Voraussetzungen und Fortschritt des PV-Ausbaus im Land entscheiden«, erklärt Nils Wegner, Mitautor der Studie.
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