Solarverein weist auf neue steuerliche Vorteile für Bürgersonnenkraftwerke ab 1. Juli hin

steuerliche Vorteile
© Pixabay Creative Commons CC0

Der Marburger Verein Sonneninitiative hat auf seiner Website eine Übersicht der ab heute geltenden verbesserten steuerlichen Rahmenbedingungen für PV-Anlagen veröffentlicht. Hintergrund ist das neue Investitionsförderprogramm der Bundesregierung.

Demnach können Investitionen in Photovoltaikanlagen ab dem 1. Juli degressiv mit 15 Prozent im ersten Jahr abgeschrieben werden; der Abschreibungsbetrag reduziert sich in den Folgejahren. Diese Regelung gilt für Investitionen, die bis Ende 2027 umgesetzt werden.

»Für die Beteiligungen an einkommensteuerpflichtigen Bürgersonnenkraftwerken lassen sich künftig erhebliche steuerliche Vorteile nutzen – etwa der Investitionsabzugsbetrag (IAB) und die neue degressive Abschreibung, die ab dem 1. Juli 2025 greifen soll«, so der Verein.

Während Photovoltaikanlagen bislang nur mit fünf Prozent linear pro Jahr abgeschrieben werden konnten, erlaubt die neue Regelung eine degressive Abschreibung von jährlich 30 Prozent auf den jeweiligen Restbuchwert, maximal jedoch dem dreifachen linearen Satz – bei PV-Anlagen also 15 Prozent. »Das entspricht einer echten Beschleunigung der steuerlichen Entlastung.« Wer investiert, kann in drei Jahren über ein Drittel der Investitionssumme abschreiben, nämlich 38,59 Prozent, rechnet der Verein vor. Wird zusätzlich ein Investitionsabzugsbetrag (IAB) vorab genutzt, können nach drei Jahren knapp 70 Prozent der Investition steuerlich abgesetzt sein.

Damit das Gesetz in Kraft treten kann, muss der Bundesrat noch zustimmen. Die Sitzung ist für den 11. Juli geplant.

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Pressemitteilung Bundesregierung
Sonneninitiative e. V.

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