Solarspitzengesetz im Bundesgesetzblatt veröffentlicht

Bundesgesetzblatt
© Screenshot PHOTON

Am Montag wurde das »Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Vermeidung von temporären Erzeugungsüberschüssen« (Solarspitzengesetz) im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.

Damit tritt das Gesetz am heutigen Dienstag (25. Februar) in Kraft. Lediglich Artikel 3 zur Berechnung der energieträgerspezifischen Jahresmarktwerte auf Basis von Viertelstunden- statt Stundenkontrakten tritt rückwirkend zum 1. Januar 2025 in Kraft.

Damit gelten die neuen Regelungen für alle Photovoltaikanlagen, die ab heute neu in Betrieb genommen werden.

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Veröffentlichung im Bundesanzeiger

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