Am Montag wurde das »Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Vermeidung von temporären Erzeugungsüberschüssen« (Solarspitzengesetz) im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.
Damit tritt das Gesetz am heutigen Dienstag (25. Februar) in Kraft. Lediglich Artikel 3 zur Berechnung der energieträgerspezifischen Jahresmarktwerte auf Basis von Viertelstunden- statt Stundenkontrakten tritt rückwirkend zum 1. Januar 2025 in Kraft.
Damit gelten die neuen Regelungen für alle Photovoltaikanlagen, die ab heute neu in Betrieb genommen werden.
© PHOTON