Für die Einspeisung von Strom müssen in Deutschland keine Netzentgelte gezahlt werden. Das will die Bundesnetzagentur ändern und Einspeiser künftig an den Netzkosten beteiligen, wie aus einem heute veröffentlichten Diskussionspapier hervorgeht. In einem neu eröffneten Verfahren zur „Allgemeinen Rahmenfestlegung Strom“ soll die Verteilung der Netzentgelte neu geregelt werden. Ein Beitrag könnte entweder über einspeiseabhängige Entgelte oder über ein Grundnetzentgelt, das auch Einspeiser zahlen müssen, erhoben werden. Damit würden die Kosten auf mehr Schultern verteilt, so die Bundesnetzagentur. Denkbar sei auch die Einführung neuer Entgeltkomponenten wie ein Grundpreis oder ein Kapazitätspreis. Bei der Netzdimensionierung spielt die Netzanschlusskapazität eine wesentliche Rolle. Hier stelle sich die Frage, ob eine direkte Bepreisung der bestellten Netzanschlusskapazität sachgerecht sei, so die Bundesnetzagentur.
»Wir müssen das System reformieren, nach dem Netzentgelte erhoben werden. Erstens wird die Zahl der Nutzer immer kleiner, die in voller Höhe Entgelte zahlen – bei gleichzeitig steigenden Kosten. Wir haben zweitens keine ausreichend wirksamen Signale, wie und wo Anlagen kostengünstig betrieben werden können, um einen unnötig teuren Ausbau der Netze zu vermeiden. Drittens gibt es im System heute keine Anreize, die flexibles Verhalten belohnen, eher im Gegenteil«, sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur.
Um eine netz- und systemdienliche Einbindung von Speichern zu gewährleisten, werden die Entgelte für die Nutzergruppe der Speicher im Diskussionspapier gesondert adressiert.
Die Anpassungsoptionen sollen ergebnisoffen und in einem kontinuierlichen und engen Austausch mit allen Stakeholdern diskutiert werden.
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Verfahren zur Festlegung der Allgemeinen Netzentgeltsystematik Strom
Pressemitteilung