SFV-Studie zum EEG 2027: Geplante Direktvermarktung für kleine PV-Anlagen aktuell noch zu teuer

SFV-Studie zum EEG 2027
© aquu.de

Die geplanten Einschnitte durch das EEG 2027 könnten den Ausbau privater Photovoltaikanlagen drastisch ausbremsen. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie des Berliner Beratungsbüros Aquu, die im Auftrag des Solarenergie-Fördervereins Deutschland (SFV) erstellt wurde. Laut dem Referentenentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWE) zur EEG-Reform 2027 soll die feste Einspeisevergütung für neue Photovoltaikanlagen bis 25 kW zum 1. Januar 2027 entfallen. Der Entwurf sieht stattdessen eine verpflichtende Direktvermarktung oder Nulleinspeisung vor. Bei der Nulleinspeisung, also wenn gar kein Strom mehr ins Netz eingespeist wird, würden laut Aquu 69 Prozent des Stromertrags einer typischen Photovoltaikanlage abgeregelt werden.

Das gewählte Rechenbeispiel für eine Direktvermarktung bezieht sich auf eine PV-Anlage mit einer Leistung von zehn Kilowatt und einen Batteriespeicher mit einer Kapazität von zehn Kilowattstunden. Den jährlichen Erlösen aus der Direktvermarktung von rund 250 Euro stehen Kosten für den Direktvermarkter von rund 160 Euro gegenüber. Der verbleibende Überschuss von circa 90 Euro reicht nicht aus, um die anfallenden Kosten für den digitalen Zähler (50 Euro) und die Steuerungseinrichtung (50 Euro) zu decken. Dies hat eine längere Amortisationsdauer zur Folge: Im Referenzbeispiel steigt diese durch die Direktvermarktung im Vergleich zur festen Einspeisevergütung von 15,6 Jahren auf 24 Jahre. »Die Vermarktungserlöse tragen somit nicht dazu bei, die Investitionskosten zu refinanzieren«, so das Fazit von Aquu.

Der SFV warnt daher: »Die EEG-Novelle 2027 darf den Ausbau privater Photovoltaikanlagen nicht zum Erliegen bringen und muss dringend überarbeitet werden. Die Arbeitsplätze der Solarbranche stehen erneut auf dem Spiel.«

© PHOTON

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