Die Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) hat die Beschwerde gegen die geplante Photovoltaik-Großanlage auf dem Mont-Soleil abgewiesen. Der Mont-Soleil ist ein bedeutender Ausflugsberg im Schweizer Jura. Damit bestätigt sie die zuvor erteilte Baubewilligung der Regierungsstatthalterin des Verwaltungskreises Berner Jura. Gegen diese Baubewilligung hatten rund 60 Personen gemeinsam Beschwerde erhoben. Die MontSol SA plant, auf dem Mont-Soleil, im Gebiet der Gemeinde Saint-Imier, eine Photovoltaikanlage mit einer Fläche von rund 14 Hektar zu realisieren.
Die BVD kommt zu dem Schluss, dass PV-Großanlagen nicht nur in den Alpen zulässig sind. Wenn die jährliche Stromproduktion gemäß Art. 71a des Energiegesetzes des Bundes und die Stromproduktion im Winterhalbjahr gemäß einer Ertragssimulation erreicht werden, ist auch ein Standort im Jura zulässig. Zudem sei die PV-Anlage mit der Überbauungsordnung des bestehenden Windparks auf dem Mont-Soleil vereinbar. Die Regierungsstatthalterin habe die Photovoltaik-Anlage daher zu Recht als umweltverträglich beurteilt. Grundlage dafür sind positive Berichte der zuständigen Ämter und Fachstellen.
Der Entscheid der BVD kann innerhalb von 30 Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons Bern angefochten werden.
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