Ab 2027 haben Verteilnetzbetreiber in der Schweiz die Möglichkeit, Solarstrom zum Marktpreis zum Zeitpunkt der Einspeisung zu vergüten. Dies hat der Schweizer Bundesrat heute beschlossen.
Da in der Schweiz immer mehr Solarstrom produziert wird, kommt es an sonnigen Tagen wie in Deutschland häufiger zu Stromüberschüssen. Die Folge ist eine steigende Anzahl von Stunden mit negativen Marktpreisen. »Wenn sich Netzbetreiber und Produzenten nicht über eine Vergütung einigen können, soll die Vergütung dem Marktpreis zum Zeitpunkt der Einspeisung entsprechen. Die neue Regelung soll dazu führen, dass bei tiefen oder negativen Preisen weniger Strom ins Netz eingespeist wird«, heißt es in einer Mitteilung des Bundesrates. Stattdessen soll der produzierte Strom selbst verbraucht oder zwischengespeichert werden. Die Minimalvergütungen für Produzenten mit Anlagen mit einer Leistung von unter 150 Kilowatt (kW) bleiben unverändert. Liegt der Referenz-Marktpreis unter der jeweiligen Minimalvergütung, wird die Differenz durch den zuständigen Netzbetreiber quartalsweise ausgeglichen und an die Produzenten ausbezahlt.
Der Schweizer Branchenverband Swissolar begrüßt die neue Regelung. Das neue Vergütungsmodell schaffe Anreize, Solarstrom dann ins Netz einzuspeisen, wenn er tatsächlich gebraucht wird. Bei tiefen Strompreisen kann der Strom stattdessen im Quartier verkauft oder in Batterien gespeichert werden.
Gemäß Bundesratsbeschluss wird die Gesetzesänderung am 1. Januar 2027 mit einer Übergangsfrist von einem Jahr in Kraft treten. Anzumerken ist, dass die Verteilnetzbetreiber weiterhin höhere Vergütungen bezahlen dürfen. Swissolar geht davon aus, dass viele Netzbetreiber von dieser Möglichkeit Gebrauch machen werden.
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Pressemitteilung Schweizer Bundesrat
Pressemitteilung Swissolar


