Der schleswig-holsteinische Landtag hat am Donnerstag eine umfangreiche Novelle des Energiewende- und Klimaschutzgesetzes (EWKG) beschlossen. Bei Neubauten von Wohngebäuden, bei größeren Dachsanierungen von Nichtwohngebäuden und bei Neu-, Aus- und Umbauten von Parkhäusern mit mehr als 70 Stellplätzen sind Photovoltaikanlagen künftig Pflicht. Diese Anlagen müssen auf den jeweils geeigneten Dachflächen bzw. über den Stellplätzen errichtet werden, Befreiungen sind möglich. Ziel dieser Regelung sei es, unversiegelte Flächen zu schonen und bereits versiegelte Flächen zu nutzen und durch die Installation von PV-Anlagen aufzuwerten, teilt das Energieministerium mit. »So bewirken wir, dass Solaranlagen flächensparend errichtet werden und weniger Agrar- oder Naturfläche verbraucht wird«, so Energie- und Klimaschutzminister Tobias Goldschmidt.
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Pressemitteilung Energieministerium
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