Schleswig-Holstein beschließt Solarpflicht für neue Wohngebäude und Parkplätze

Solarpflicht
© Landtag, Sönke Ehlers

Der schleswig-holsteinische Landtag hat am Donnerstag eine umfangreiche Novelle des Energiewende- und Klimaschutzgesetzes (EWKG) beschlossen. Bei Neubauten von Wohngebäuden, bei größeren Dachsanierungen von Nichtwohngebäuden und bei Neu-, Aus- und Umbauten von Parkhäusern mit mehr als 70 Stellplätzen sind Photovoltaikanlagen künftig Pflicht. Diese Anlagen müssen auf den jeweils geeigneten Dachflächen bzw. über den Stellplätzen errichtet werden, Befreiungen sind möglich. Ziel dieser Regelung sei es, unversiegelte Flächen zu schonen und bereits versiegelte Flächen zu nutzen und durch die Installation von PV-Anlagen aufzuwerten, teilt das Energieministerium mit. »So bewirken wir, dass Solaranlagen flächensparend errichtet werden und weniger Agrar- oder Naturfläche verbraucht wird«, so Energie- und Klimaschutzminister Tobias Goldschmidt.

© PHOTON

Pressemitteilung Energieministerium
Pressemitteilung Landtag

Newsletter

Melden Sie sich hier für unseren Newsletter an.
plus_circle [#C5272C]Created with Sketch.

Abonnement

Finden Sie hier alle Informationen.

Klimaneutralität von Kommunen: Herausforderungen, Potenziale und neue Wege