Der Landtag Sachsen-Anhalt hat am 11. September das Akzeptanz- und Beteiligungsgesetz verabschiedet. Bei Windenergieanlagen erhält die Standortgemeinde jährlich mindestens 5.500 Euro pro Megawatt (MW) Nennleistung, bei Photovoltaikanlagen sind es 2.500 Euro pro MW. In ertragreichen Jahren kann der Betrag aber auch höher ausfallen: Denn die tatsächlich erzeugte Strommenge wird mit 0,3 Cent je Kilowattstunde abgerechnet. Hierbei gilt ein Sockelbetrag von 1.834 Volllaststunden im Jahr bei Windkraftanlagen und 834 Volllaststunden im Jahr bei Photovoltaikanlagen.
Die Zahlungspflicht gilt für Betreiber von Anlagen, die nach Inkrafttreten des Gesetzes in Betrieb genommen werden, sowie für Repowering-Anlagen, also jene Anlagen, die nach einer gewissen Zeit modernisiert werden. Wofür die Einnahmen verwendet werden, entscheiden die Gemeinden. Sie können die Mittel einerseits in Straßen, Radwege, Kindergärten, Sportanlagen, Spielplätze oder ähnliches investieren. Das Gesetz macht andererseits aber auch individuelle Beteiligungsmodelle möglich, die etwa vergünstigte Bürgerstromtarife oder pauschale Zahlungen an Einwohnerinnen und Einwohner vorsehen. Gemeinden und Betreiber können diese Modelle eigenständig aushandeln. Bei Windenergieanlagen sind Gemeinden im Umkreis von 2,5 Kilometern anspruchsberechtigt. Bei Photovoltaik-Freiflächenanlagen erhalten diejenigen Gemeinden Zahlungen, auf deren Gebiet die Anlage steht.
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