Rheinland-Pfalz: Grüne planen Pflicht-Teilhabe von Kommunen an großen Wind- und Solarparks

Katrin Eder
© MKUEM / Christof Mattes

Die Landtagsfraktion der Grünen in Rheinland-Pfalz wird zur nächsten Landtagssitzung im August ein Landesbürgerenergien-Gesetz einbringen. Mit dem Gesetz sollen Kommunen sowie Bürgerinnen und Bürger stärker als bislang vom Ausbau der erneuerbaren Energien profitieren, heißt es in einer Mitteilung der Partei. In Rheinland-Pfalz reagiert eine schwarz-rote Koalition.

»Wer Wind- und Solarenergie vor Ort möglich macht, soll auch von der Wertschöpfung profitieren. Deshalb wollen wir die finanzielle Beteiligung von Kommunen sowie Bürgerinnen und Bürgern verbindlich regeln«, so Katrin Eder, Vorsitzende der Grünen Landtagsfraktion Rheinland-Pfalz.

Das Landesbürgerenergien-Gesetz soll für neue genehmigungsbedürftige Windkraftanlagen, Repowering-Vorhaben und neue Freiflächen-Photovoltaikanlagen ab einer Leistung von einem Megawatt gelten. Ausgenommen sind reine Bürgerenergievorhaben, bestimmte Eigenversorgungs- und Direktbelieferungsanlagen in Gewerbe- oder Industriegebieten, Vorhaben mit mehrheitlichem Eigentum beteiligungsberechtigter Kommunen sowie besondere Photovoltaikanlagen wie bestimmte Agri-, Parkplatz-, Moor- oder Floating-PV-Anlagen.

Das Gesetz setzt primär auf eine Beteiligungsvereinbarung vor Ort. Infrage kommen beispielsweise Zahlungen an Kommunen, vergünstigte lokale Stromtarife, Beteiligungen von Bürgerenergiegesellschaften und Genossenschaften, verzinste Darlehen (Nachrangdarlehen) oder Zuwendungen an regional verankerte Stiftungen.

Kommt keine Einigung zustande, greift eine gesetzliche Ersatzbeteiligung. Der Vorhabenträger muss den betroffenen kommunalen Beteiligungsberechtigten Zahlungen anbieten und Bürgerinnen und Bürgern zusätzlich ermöglichen, sich finanziell am Projekt zu beteiligen – etwa über ein Nachrangdarlehen. Das Mindestbeteiligungsvolumen beträgt 90.000 Euro je Megawatt installierter Leistung. Die Einnahmen aus der Ersatzbeteiligung sind zweckgebunden und können unter anderem für energetische Sanierungen, Nahwärmenetze, Infrastruktur, Bildung, Kultur, Sport sowie Natur- und Artenschutz eingesetzt werden.

© PHOTON

Gesetzentwurf
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