Reiche setzt sich durch: SPD und CDU erzielen grundlegende Einigung bei EEG-Novelle, Netzpaket und Kraftwerksstrategie

Katherina Reiche
© Bundesregierung/Steffen Kugler

Bei der Kraftwerksstrategie, der EEG-Novelle und dem Netzpaket ist die Bundesregierung offenbar zu einer Einigung gekommen. Alle drei Vorhaben gehen nun in die Ressortabstimmung. Zuerst hatte das »Handelsblatt« gestern unter Berufung auf einen Sprecher des Wirtschaftsministeriums darüber berichtet. Somit hat Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) die Blockade der Gesetze aus dem Bundeswirtschaftsministerium offenbar aufgegeben. Das »Handelsblatt« berichtet von einem »Einigungswillen« unter Berufung auf »Regierungskreise«. In allen Punkten sei sich die Regierung allerdings noch nicht einig. Gerade beim Netzpaket und beim EEG gebe es in der Ressortabstimmung noch einige Fragen zu klären, so das Handelsblatt unter Bezug auf Koalitionskreise.
Im Vergleich zu früher geleakten Entwürfen ergeben sich bei den nun durch den Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) und das Berliner Medienunternehmen Table Media verbreiteten Referentenentwürfen kaum Änderungen.

Laut dem »Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung der Versorgungssicherheit Strom und zur Bereitstellung neuer Kapazitäten« (StromVKG), wie die Kraftwerksstrategie nun heißt und der auf den 20. April 2026 datiert ist, ist geplant, dass noch in diesem Jahr Ausschreibungen für den Bau von Back-up-Kraftwerken erfolgen. Die Ausschreibungen für »Langzeitkapazitäten« sollen demnach in zwei Gebotsterminen, am 1. September und am 8. Dezember 2026, mit einem Volumen von jeweils 4,5 Gigawatt erfolgen. Die Anforderung eines Dauerbetriebs von zehn Stunden unter Volllast sowie weiteren zehn Stunden nach einer Stunde Pause stellt nach wie vor ein faktisches Ausschlusskriterium für Batteriespeicher dar. Eine weitere Ausschreibung für »Erzeugungskapazitäten« über zwei Gigawatt findet am 18. Mai 2027 statt. Hier sind die Kriterien weniger strikt auf Gaskraftwerke zugeschnitten. Die insgesamt elf Gigawatt liegen etwas unter den von Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche zuvor angestrebten zwölf Gigawatt.

Auch das Netzpaket enthält im Vergleich zu früheren Versionen keine Verbesserungen für erneuerbare Energien. Im auf den 17. April 2026 datierten »Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Synchronisierung des Anlagenzubaus mit dem Netzausbau sowie zur Verbesserung des Netzanschlussverfahrens« ist weiterhin der stark kritisierte »Redispatch-Vorbehalt« enthalten. Dieser ermöglicht es Netzbetreibern, »kapazitätslimitierte« Gebiete auszuweisen, in denen Anlagenbetreiber über einen Zeitraum von bis zu zehn Jahren keinen Anspruch auf Entschädigung bei Abschaltungen haben.

Auch der vom BSW-Solar geteilte undatierte »Entwurf eines Gesetzes für einen planbaren, kosteneffizienten, netzverträglichen und marktorientierten Ausbau der erneuerbaren Energien im Stromsektor« enthält alle bislang kritisierten Verschlechterungen für den Ausbau insbesondere privater Photovoltaikanlagen. So soll unter anderem die EEG-Vergütung für Anlagen bis zu einer Leistung von 25 Kilowatt entfallen – wie von Reiche geplant.

© PHOTON

Gesetzesentwurf EEG-Novelle
Gesetzesentwurf Netzpaket
Gesetzesentwurf StromVKG
Beitrag Handelsblatt (Paywall)

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