Region Hannover erleichtert den Bau von PV-Freiflächenanlagen

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Mit der Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP) stellt die Region Hannover die Weichen für den weiteren Ausbau der Freiflächen-Photovoltaik. Das RROP 2016 enthielt bislang weitreichende Ausschlussregelungen für Freiflächen-Photovoltaikanlagen, beispielsweise in Vorbehaltsgebieten für die Landwirtschaft oder in bestimmten Vorranggebieten. Diese pauschale regionalplanerische Steuerung ist nach Änderungen auf Bundes- und Landesebene in der bisherigen Form jedoch rechtlich nicht mehr möglich.

Parallel dazu stellt die Region ihren Städten und Gemeinden eine regionale Potenzialanalyse zur Verfügung. Diese zeigt, welche Flächen grundsätzlich für Freiflächen-PV in Betracht kommen könnten, wo besondere Chancen bestehen und wo Konflikte frühzeitig berücksichtigt werden müssen. »Die Potenzialanalyse gibt keine fertigen Standorte vor und ersetzt keine Entscheidung vor Ort. Sie schafft aber eine regionsweit einheitliche fachliche Grundlage. So können die Kommunen eigene Konzepte entwickeln und den Ausbau von Freiflächen-Photovoltaik dort ermöglichen, wo er planerisch sinnvoll und raumverträglich ist«, sagt Sonja Beuning, Leiterin des Fachbereichs Planung und Raumordnung der Region Hannover.

Die Region Hannover will bis spätestens 2035 treibhausgasneutral werden. Laut den Szenarioberechnungen zum Klimaplan 2035 soll die regionale Stromproduktion künftig zu 58 Prozent aus Windenergie und zu 40 Prozent aus Solarenergie stammen. Von diesen 40 Prozent Solarstrom sollen rund 78 Prozent im Innenbereich erzeugt werden, beispielsweise auf Dächern, an Fassaden oder auf sonstigen Flächen in geschlossenen Ortslagen. Rund 22 Prozent der Solarenergie sollen durch Freiflächen-Photovoltaik entstehen. Die Zielgröße hierfür liegt bei rund 1.150 Hektar. Das entspricht etwa 0,5 Prozent der Regionsfläche.

Die Analyse weist insgesamt 19.606 Hektar Potenzialfläche aus. Davon sind 10.789 Hektar, was knapp fünf Prozent der Regionsfläche entspricht, besonders interessant, da sie mindestens ein Gunstkriterium und kein Restriktionskriterium aufweisen. Dies ist deutlich mehr als die Zielgröße des Klimaplans von 0,5 Prozent der Regionsfläche, was etwa 1.150 Hektar entspricht. Die Analyse zeigt somit, dass es voraussichtlich genügend Auswahlmöglichkeiten gibt, um die benötigte Fläche für Freiflächen-Photovoltaikanlagen zu erreichen, ohne jeden möglichen Standort nutzen zu müssen.

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