Eine Gruppe um den »Akkudoktor« Andreas Schmitz hat eine Petition zur vereinfachten Nutzung von Kleinspeichern beim Bundestag eingereicht. Kleinspeicher könnten mit bereits 15 GWh installierter Leistung und starkem Wachstum einen großen Beitrag zur Energiewende leisten, müssten dafür aber netzdienlich arbeiten, heißt es in der Petition. Die Petition fordert daher, den Paragrafen 14a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) auf Kleinspeicher (mit und ohne PV-Anlage) auszuweiten, damit diese von netzdienlichem Verhalten finanziell profitieren können. Damit dies auch in der Praxis funktioniert, fordert die Petition zusätzlich die Möglichkeit des Einsatzes von »Smart Metern light«: preiswerte Messeinrichtungen zur zeitgenauen Verbrauchserfassung, aber mit vereinfachter Datenkommunikation ohne Rückkanal. Steckerfertige Kleinspeicher sollten zudem hinsichtlich Einspeiseleistung, Anmeldung, Zählertausch und Zusammenfassung Steckersolargeräten gleichgestellt werden. Gefordert wird auch eine verpflichtende Transparenz bei Netzentgelten, Steuern und Umlagen, um diese für den netzdienlichen Einsatz von Kleinspeichern nutzen zu können.
Die Petition »Netzdienliche Zwischenspeicherung erneuerbarer Energien durch Kleinspeicher« wurde am 27. Februar gestartet. Bis zum 10. April müssen 30.000 Unterschriften gesammelt werden, damit die Petition angenommen wird (Stand bei Redaktionsschluss: 2.380).
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