ODH veröffentlicht rechtliche Stellungnahme zum BGH-Urteil zu Kundenanlagen

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Der Open District Hub e. V. (ODH), ein Netzwerk für Quartierslösungen und Sektorkopplung, hat sein Mitglied HFK Rechtsanwälte um eine aktualisierte Einschätzung zur Begründung des BGH-Urteils vom 3. Juli 2025 (EnVR 83/20) zu Kundenanlagen gebeten.

Laut HFK Rechtsanwälte stellt der BGH wie im EuGH-Urteil klar, dass es sich um ein Netz handelt, das anstelle des bisherigen Verteilnetzes errichtet wird, um darüber Strom zu verkaufen. Hiervon müssten der Gesetzgeber und die Akteure im Transformationsbereich ausgehen, um weiterhin innovative Modelle des lokalen, erneuerbaren Energieaustauschs mit Mieterstrom und Kundenanlagen zu ermöglichen. Daher bleibe das Erfordernis einer Klarstellung durch den Gesetzgeber und in der Übergangszeit durch die Bundesnetzagentur bestehen.

Bei differenzierter Betrachtung des Urteils mit dem obiter dictum ist nach Ansicht von HFK Rechtsanwälte im Bereich Kundenanlagen weiterhin einiges möglich. Die Rechtsexperten kommen zu dem Ergebnis, dass Hausanlagen nach § 13 Abs. 1 Satz 1 NAV zumindest in Gebäuden und dazugehörigen Nebenanlagen nicht vom EuGH-Urteil betroffen sind. Für die Verbindung mehrerer Gebäude könnte die Darstellung von EuGH und BGH ein Hinweis für weitere zulässige Modelle sein – eben wenn nicht das Netz anstelle des Verteilnetzes neu errichtet wird, um Strom zu verkaufen.

»Wir sind weiter der Meinung, dass der Gesetzgeber diese vom BGH differenziert dargestellten Ansätze EU-rechtskonform auch unter Berücksichtigung der nicht abgewogenen Kriterien der EU zur Bürgerpartizipation im Gesetz regeln kann«, erklärt Stefan Söchtig von HFK Rechtsanwälte. Auf diese Weise könnten Kundenanlagen im bisherigen Umfang weiter nicht als Netze eingestuft werden. »Falls dies nicht möglich ist oder für Grenzfälle, sollten Ausnahmen mit der EU abgestimmt werden. Diese Ausnahmen könnten dann von der EU-Kommission in einem einfachen Prozess nach festen Kriterien, die im Idealfall den bisherigen entsprechen, genehmigt werden«, erläutert Söchtig.

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