Mit einer Bundesratsinitiative will Nordrhein-Westfalen größere Photovoltaikanlagen (Floating-PV) auf künstlichen und stark veränderten Gewässern ermöglichen. Das Wasserhaushaltsgesetz des Bundes schreibt derzeit vor, dass Floating-PV-Anlagen nicht mehr als 15 Prozent der Gewässeroberfläche bedecken dürfen und einen Abstand von mindestens 40 Metern zum Ufer einhalten müssen. Diese Regelung sei eine starke Einschränkung und zudem nicht pauschal dienlich für die Gewässerökologie, heißt es in dem Antrag, den Umweltminister Oliver Krischer (Bündnis 90/Die Grünen) initiiert hat. Der Antrag fordert deshalb von der Bundesregierung flexiblere Regelungen, die ökologisch verträglich und wirtschaftlich sinnvoll sind. »Dadurch wird schwimmende Photovoltaik attraktiver, weil größere Anlagen wirtschaftlicher sind. Gerade in Regionen wie dem Niederrhein mit viel Kiesabbau und Baggerseen entstehen dadurch Potenziale, um Strom flächenschonend zu erzeugen und auch direkt vor Ort zu nutzen«, sagt Krischer. Seen, die beispielsweise durch Kies- und Sandabbau entstehen, sind meist sehr tief und verfügen nur über geringe Flachwasserzonen mit entsprechendem Pflanzenwachstum.
In Nordrhein-Westfalen sind bereits sechs Floating-PV-Anlagen in Betrieb. Die derzeit größte Anlage des Landes mit einer Leistung von 5,6 Megawatt schwimmt auf dem Baggersee in Bislich (Foto). Weitere große Anlagen betreiben die Quarzwerke in Haltern am See und in Coesfeld.
Der Antrag aus Nordrhein-Westfalen wird nun an die zuständigen Fachausschüsse zur Beratung übersandt und könnte noch vor der Sommerpause im Bundesrat abgestimmt werden.
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