Nach einer Erhebung der für niederländischen Wettbewerbsbehörde Autoriteit Consument & Markt (ACM) sind die von niederländischen Energieversorgern erhobenen Gebühren für die Einspeisung von Solarstrom bei Neuverträgen im vergangenen Monat um zehn Prozent gestiegen. Diese negative Einspeisevergütung gilt allerdings nur für die Strommenge, die nach dem Einsatz des Net-Metering-Systems ins Netz eingespeist wird. Noch bis 2027 können Haushalte auf ihrer Jahresrechnung den selbst produzierten Strom von dem Strom abziehen, den sie aus dem Netz beziehen.
Wenn Solaranlagenbetreiber jährlich mehr Strom ins Netz einspeisen, als sie selbst beziehen, haben sie laut ACM Anspruch auf eine angemessene Vergütung durch ihren Energieversorger. Zusätzlich erheben die Energieversorger eine Einspeisegebühr. Ist die Vergütung pro Kilowattstunde niedriger als die Einspeisekosten pro Kilowattstunde nach Abzug, spricht man von einer negativen Netto-Einspeisevergütung (Vergütung), so die ACM. Dies sei derzeit bei elf Energieversorgern der Fall.
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