Julian Schulz, Gründer des Miterstromspezialisten Metergrid, sieht ebenfalls noch zahlreiche Probleme beim heute gestarteten Energy Sharing: »Das Gesetz verlangt vom Markt etwas, das dieser zum jetzigen Zeitpunkt technisch und prozessual überhaupt noch nicht liefern kann. Ein skalierbares, breites Produkt sehen wir in der Praxis frühestens im Jahr 2029.« Was politisch als großer Wurf für die dezentrale Energiewende gefeiert werde, entpuppe sich zum Start als regulatorischer und technischer Papiertiger. Schulz warnt vor verfrühtem Optimismus: »Das Gesetz öffnet zwar die Tür, aber der Raum dahinter ist noch komplett leer. Ohne grundlegende Nachbesserungen wird der Start ein massives Stolpern.«
Obwohl der rechtliche Rahmen nach jahrelanger Verzögerung stehe, fehlen laut Metergrid die elementaren operativen Voraussetzungen für einen echten Markthochlauf. Schulz nennt vier strukturelle Hürden, die das Modell zum Start blockieren würden:
1. Smart-Meter-Rollout: Energy Sharing zwingt zu einer viertelstündlichen Bilanzierung der Stromflüsse. Die aktuelle Einbauquote für intelligente Messsysteme (Smart Meter) liegt in Deutschland jedoch bei ernüchternden 5,5 Prozent. Ohne diese Zähler ist Energy Sharing technisch unmöglich.
2. Fehlende Marktprozesse: Es existieren bundesweit kaum standardisierte IT-Schnittstellen für Energiegemeinschaften. Die knapp 900 Verteilnetzbetreiber hinken mit den Marktkommunikationsregeln hinterher. Die Anpassung ihrer IT-Systeme wird erfahrungsgemäß zwei bis drei Jahre dauern.
3. Die Netzentgelt-Falle: Auch beim lokalen Teilen über das öffentliche Netz fallen Netzentgelte, Steuern und Umlagen in voller Höhe an. Das macht rund 60 Prozent des Haushaltsstrompreises aus. Da der Preisvorteil somit weggeschmolzen wird, fehlt jedem Projekt die wirtschaftliche Basis.
4. Direktvermarktung: Das Gesetz schreibt den Erzeugern vor, ihren Strom über einen Direktvermarkter an der Börse zu handeln. Das Problem: Kaum ein Direktvermarkter bietet heute Produkte an, die mit den komplexen Anforderungen des Energy Sharings kompatibel sind.
Als sofort umsetzbare, wirtschaftlich attraktive und regulatorisch klare Lösung empfiehlt Metergrid Kunden daher aktuell den klassischen Mieterstrom oder die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung (gGv), wie sein Unternehmen sie anbietet. Hier verlässt der Strom die Gebäude- und Netzgrenze nicht, weshalb keine Netzentgelte anfallen. Deutschland müsse zudem dringend von Nachbarländern wie Österreich lernen: Dort wurden die Netzentgelte für lokal geteilten Strom um bis zu 57 Prozent reduziert, was zu einem Boom von über 5.500 aktiven Energiegemeinschaften führte.
»Das Potenzial von Energy Sharing ist enorm«, sagt Schulz. »Aber damit es erfolgreich wird braucht es politischen Willen, auch dort, wo es unbequem wird.«
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