Mehr Freiflächen- und weniger Dachanlagen: Stiftung Klimaneutralität macht Vorschläge zur Kostensenkung

Stiftung Klimaneutralität
© Stiftung Klimaneutralität

Die Stiftung Klimaneutralität (SKN) reagiert auf die Pläne von Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche, die Ausbauziele für Photovoltaik zu senken, mit einem Gegenvorschlag. »Nicht die Ausbauziele müssen gekürzt werden, sondern die Kosten!«, fordert Stiftungsdirektor Rainer Baake, der von 2014 bis 2018 Staatssekretär im Bundeswirtschafts- und Energieministerium war. Die gesetzlich festgelegten Ausbauziele seien richtig, könnten aber zu geringeren Kosten erreicht werden.

In ihrem gestern veröffentlichten 10-Punkte-Plan schlägt die Stiftung deshalb vor, die im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) festgelegte Zielvorgabe für Freiflächenanlagen von 50 auf 65 Prozent des PV-Ausbaus zu erhöhen. Durch eine stärkere Ausrichtung auf Freiflächen und die Fokussierung der Gebäude-Photovoltaik auf Neubauten und ohnehin geplante Sanierungsvorhaben könnten die Erzeugungskosten des Ausbaus um rund ein Viertel gesenkt werden. Für ihre Berechnungen geht die Stiftung Klimaneutralität von derzeitigen Investitionskosten für Freiflächen-Photovoltaikanlagen von rund 450 Euro je Kilowatt und für die Installation von Photovoltaikanlagen auf bestehenden Gebäuden von 700 bis 1 500 Euro je Kilowatt aus. Die Kosten ließen sich mit einem noch höheren Anteil von Freiflächenanlagen weiter senken, so die Autoren des Kostensenkungsplans. Sie empfehlen jedoch einen ausgewogenen Ansatz, der auch gewichtige Aspekte wie den Flächenverbrauch, die Teilhabe von Bürgerinnen und Bürgern an der Energiewende sowie die Reduktion von Netzkosten durch den Ausbau der PV in urbanen Gegenden berücksichtigt. Als weitere Maßnahme zur Kostensenkung schlägt die Stiftung Klimaneutralität vor, die Ausschreibungsmengen für PV-Freiflächenanlagen auf 14 Gigawatt pro Jahr anzuheben. Zudem soll die Einspeisevergütung für PV kurzfristig auf 10 ct/kWh gedeckelt und bis 2030 stufenweise auf 7 ct/kWh abgesenkt werden. Baake ergänzt: »Die langfristig planbare Herabsetzung der Vergütung setzt der mittelständisch geprägten Branche der Anlagenbauer Anreize zur Kostensenkung. Damit sinkt auch der Förderbedarf.«

Die Stiftung Klimaneutralität empfiehlt darüber hinaus, die Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie zu nutzen, um PV-Anlagen im Neubau und bei Sanierungen zum Standard zu machen. Die EU-Gebäuderichtlinie, die bis Mai 2026 in nationales Recht umgesetzt werden muss, sieht eine PV-Pflicht für öffentliche Gebäude sowie für Neubauten und Sanierungen vor. Durch eine standardisierte Integration in Planungs- und Bauprozesse könnten die Kosten für PV-Anlagen signifikant gesenkt werden. Dabei soll es Ausnahmen für nachweislich unwirtschaftliche Installationen geben.

© PHOTON

10-Punkte-Plan
Pressemitteilung

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