Maxeon verklagt Aiko erneut in Deutschland wegen Patentverletzung – Vertriebspartner als Mitbeklagte benannt

Maxeon vs Aiko
© Maxeon

Der Solarmodulhersteller Maxeon Solar Technologies, Ltd. mit Sitz in Singapur hat vor dem Landgericht München I in Deutschland eine neue Patentverletzungsklage gegen den chinesischen Modulhersteller Aiko Solar eingereicht. In der Klage wird Aiko und seinem europäischen Vertriebsnetz vorgeworfen, das Kernpatent EP2297789B1 von Maxeon für die Back-Contact-Solartechnologie zu verletzen. Konkret werden die derzeit auf dem europäischen Markt verkauften BC-Solarmodule der zweiten und dritten Generation von Aiko angesprochen. Maxeon hat nicht nur die Produktions- und Vertriebsgesellschaften von Aiko ins Visier genommen, sondern auch vier große deutsche Vertriebspartner: die Wattkraft GmbH & Co. KG, DWH Solutions GmbH, Memodo GmbH und Tepto GmbH werden als Mitbeklagte benannt.

Es handelt sich bereits um die dritte Klage dieser Art von Maxeon: 2023 reichte das Unternehmen beim Landgericht Mannheim eine Klage wegen Verletzung des Maxeon-Patents EP2297788 ein. Im Jahr 2024 folgte eine Klage beim Einheitlichen Patentgericht (UPC) in Düsseldorf wegen Verletzung des Maxeon-Patents EP3065184. Alle drei Patente gehören zur gleichen BC-Solartechnologiefamilie.

»Wie bereits in unseren früheren Klagen gegen Aiko richten wir uns auch weiterhin gegen Händler als Beklagte. Diese Klage soll daran erinnern, dass das Risiko einer Patentverletzung nicht auf Hersteller beschränkt ist. Sowohl Hersteller als auch Händler von rechtsverletzenden Produkten tragen das Risiko einer Patentverletzung«, so Marc Robinson, Associate General Counsel von Maxeon.Maxeon vertreibt seine Solarprodukte seit 2007 unter der Marke SunPower auf dem europäischen Markt, die nun von TCL SunPower vermarktet wird.

Bei Aiko hat man »entsprechende Medienberichte zur Kenntnis genommen«. »Nach Prüfung gehört dieses Patent zur gleichen Patentfamilie wie EP2297788, für das der Antrag von Maxeon Solar auf eine einstweilige Verfügung am 16. Mai 2024 von einem niederländischen Gericht abgelehnt wurde«, so der chinesische Hersteller. Nach mehreren Überprüfungen durch das Team für geistiges Eigentum von Aiko in Zusammenarbeit mit kooperierenden europäischen Kanzleien für geistiges Eigentum bestätigt Aiko, dass sich seine ABC-Produkte grundlegend von den technischen Lösungen unterscheiden, die unter das Patent EP2297789 von Maxeon Solar fallen, und dieses Patent nicht verletzen.

»In Bezug auf diese Klage wird das Unternehmen aktiv reagieren und eng mit seinen globalen Partnern zusammenarbeiten, um seine legitimen Rechte und Interessen gemeinsam zu schützen. Im Einklang mit den Grundsätzen der Integrität und Transparenz wird das Unternehmen wesentliche Fortschritte in diesem Rechtsstreit unverzüglich bekannt geben«, so Aiko abschließend.

© PHOTON

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