Das Landesamt für Natur, Umwelt und Klima Nordrhein-Westfalen (LANUK) hat seine Arbeitshilfe »Numerische Bewertung von Biotoptypen für die Eingriffsregelung« überarbeitet und um Empfehlungen zur ökologischen Bewertung von Photovoltaikfreiflächenanlagen ergänzt. Dabei wird die ökologische Wertigkeit der Flächen unter den Solarmodulen mit der von Schotterwegen gleichgesetzt. Dies wird mit der starken Beeinträchtigung des Naturhaushalts durch die Verschattungseffekte begründet, welche laut LANUK einer teilversiegelten Fläche gleichkommen. Auch die Zwischen- und Nebenflächen innerhalb der Außengrenze der Photovoltaik-Freiflächenanlage könnten aufgrund anlagen- und betriebsbedingter Wirkungen die Wertigkeit der Biotoptypen außerhalb der Anlage nicht erreichen. Sie werden mit pauschalen Abschlagspunkten belegt, nach denen der Kompensationsbedarf ermittelt wird.
Der Landesverband Erneuerbare Energien NRW kritisiert die seiner Meinung nach zu negative ökologische Bewertung der Flächen und befürchtet eine Verteuerung der PV-Freiflächenanlagen in NRW durch erhöhte Anforderungen an Kompensationsmaßnahmen. Der Verband fordert eine zeitnahe Überarbeitung der Arbeitshilfe.
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