Der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) kritisiert die gestern vom Bundeskabinett beschlossene Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2027). Diese setzt aus Sicht des ZDK die falschen Anreize: Statt Investitionen in Photovoltaikanlagen auf Gewerbedächern zu erleichtern, mache sie diese für viele mittelständische Autohäuser wirtschaftlich unattraktiver.
Autohäuser verfügen über große Dachflächen, einen hohen Eigenverbrauch und zunehmend über Ladeinfrastruktur. Viele Betriebe investieren in Schnellladesäulen und Batteriespeicher, um selbst erzeugten Solarstrom für Kunden und Mitarbeiter effizient zu nutzen, so der ZDK. »Das Kfz-Gewerbe will die Energiewende aktiv mitgestalten. Unsere Betriebe möchten in Photovoltaik, Batteriespeicher und Ladeinfrastruktur investieren. Dafür brauchen sie verlässliche und wirtschaftlich tragfähige Rahmenbedingungen. Wer den Ausbau erneuerbarer Energien beschleunigen will, darf Investitionen auf Gewerbedächern nicht durch zusätzliche Komplexität und unsichere Erlöse ausbremsen«, erklärt ZDK-Präsident Thomas Peckruhn.
Der ZDK fordert einfache und bezahlbare Direktvermarktungsmodelle, mittelstandsgerechte Bagatellgrenzen, praxistaugliche technische Anforderungen und ausreichende Übergangsfristen. Neue Pflichten sollten erst greifen, wenn entsprechende Lösungen flächendeckend verfügbar und wirtschaftlich tragfähig sind.
Konkrete Verbesserungsvorschläge hat der ZDK bereits an das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) übermittelt. Der ZDK wirbt dafür, die Belange des Kfz-Gewerbes im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu berücksichtigen und die Rahmenbedingungen für Investitionen in Photovoltaik mittelstandsgerecht auszugestalten.
»Autohäuser wollen Teil der Energiewende sein. Die Politik sollte dieses Engagement fördern statt ausbremsen«, so Peckruhn.
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