Der Genoverband e.V., ein Dienstleister für Genossenschaften, empfiehlt seinen 2.800 Mitgliedern, die durch den Bundestag beschlossene neue vereinfachte Gesetzgebung zur Installation von Großspeichern zu nutzen. Demnach gelten im Baugesetzbuch Batteriespeicher mit einer Kapazität ab einer Megawattstunde künftig als privilegierte Vorhaben im Außenbereich. Damit werde eine langjährige Rechtsunsicherheit beendet und der Weg für den Ausbau von Speicherkapazitäten erheblich vereinfacht, so der Verband. Speicherprojekte könnten nun schneller und rechtssicher umgesetzt werden. Dies sei ein entscheidender Vorteil für Genossenschaften, die ihre Photovoltaik-, Windkraft- oder Biogasprojekte um leistungsfähige Speicher ergänzen möchten.
»Die Entscheidung des Bundestages ist ein wichtiger Schritt für die Energiewende und für unsere Mitgliedsgenossenschaften. Sie eröffnet die Möglichkeit, Speicherprojekte effizient und wirtschaftlich umzusetzen und damit die regionale Energieversorgung nachhaltig zu stärken«, erklärt Peter Götz, Vorstandsmitglied beim Genoverband e.V.
Zusätzlich zur BauGB-Änderung wurde auch das Energiewirtschaftsgesetz angepasst, was bedeutet, dass Multi-Use-Speicher künftig von einer erweiterten Netzentgeltbefreiung profitieren – ein wichtiger Impuls für neue Geschäftsmodelle.
»Batteriespeicher sind unverzichtbar für die Energiewende, um Schwankungen aus erneuerbaren Energien auszugleichen und die Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Immer mehr Energiegenossenschaften zeigen Interesse am Speicherausbau«, betont Kai Sauerwein aus dem Bereich Beratung und Betreuung Genossenschaften. Der Genoverband e.V. wird seine Mitglieder aktiv dabei unterstützen, die neuen Rahmenbedingungen zu nutzen.
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