Freiflächen-Ausschreibung: Alle angenommenen Gebote unter 5 ct/kWh

Goldbeck Solar
© Goldbeck Solar

Die Bundesnetzagentur hat die Zuschläge für die Ausschreibung für PV-Freiflächenanlagen und für Solaranlagen, die auf baulichen Anlagen errichtet werden, die weder Gebäude noch Lärmschutzwände sind (Solaranlagen des ersten Segments) zum Gebotstermin 1. Dezember 2024 bekannt gegeben. Diese Ausschreibungen sind für
Bei einer Ausschreibungsmenge von 2.148 Megawatt (MW) wurden in der aktuellen Runde 524 Gebote mit einer Gebotsmenge von 4.708 MW abgegeben. Bezuschlagt wurden 242 Gebote mit einer Gebotsmenge von 2.150 MW. 45 Gebote wurden aus dem Verfahren ausgeschlossen.

Die Gebotswerte der bezuschlagten Gebote liegen zwischen 3,88 und 4,95 Cent pro Kilowattstunde (ct/kWh). Der durchschnittliche mengengewichtete Zuschlagswert lag in dieser Runde bei 4,76 ct/kWh und damit rund sechs Prozent unter dem Wert der Vorrunde (5,05 ct/kWh). Derart niedrige Zuschlagswerte wurden zuletzt in der Ausschreibungsrunde im Februar 2019 erzielt.

Das größte Zuschlagsvolumen entfiel wie in den vorangegangenen Ausschreibungsrunden auf Gebote für Standorte in Bayern (916 MW, 120 Zuschläge), gefolgt von Standorten in Schleswig-Holstein (213 MW, 21 Zuschläge), Niedersachsen (192 MW, 18 Zuschläge), Baden-Württemberg (176 MW, 20 Zuschläge) und Brandenburg (170 MW, 13 Zuschläge).

Die mit dem Solarpaket I beschlossenen Regelungen zur Anhebung der maximalen Leistung von Freiflächenanlagen auf 50 MW sowie zur Privilegierung sogenannter besonderer Solaranlagen konnten in dieser Ausschreibungsrunde erneut nicht angewendet werden, da sie weiterhin unter dem Vorbehalt der beihilferechtlichen Genehmigung stehen. Erstmals in einer Ausschreibungsrunde wurden die ebenfalls mit dem Solarpaket I eingeführten Vorgaben zur Erfüllung naturschutzfachlicher Mindestkriterien angewendet.

Die nächste Ausschreibungsrunde für Solaranlagen des ersten Segments findet am 1. März 2025 statt.

© PHOTON

Bundesnetzagentur
Ergebnisse der Ausschreibung

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