Die Fachagentur Wind und Solar hat einen Mustervertrag für flexible Netzanschlussvereinbarungen (FCAs) veröffentlicht. Mit diesem Vertrag steht Netzbetreibern und Akteuren der Energiewirtschaft ein praxisorientiertes Instrument zur Verfügung, um flexible Netzanschlüsse gemäß § 8a des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) rechtssicher umzusetzen, teilt die Fachagentur mit.
FCAs gewinnen zunehmend an Bedeutung, da sie eine effizientere Nutzung bestehender Netzkapazitäten ermöglichen. Bis der notwendige Netzausbau umgesetzt ist, kann die gemeinsame Nutzung bereits bestehender Netzverknüpfungspunkte durch mehrere Erzeugungsanlagen, Speicher oder Elektrolyseure Abhilfe schaffen.
Auf Basis des Mustervertrags können Netz- und Anlagenbetreiber flexible Netzanschlussvereinbarungen schließen und diese individuell ihren jeweiligen Bedürfnissen und der konkreten Situation vor Ort anpassen. FCAs bieten die Möglichkeit, eine höhere Anlagenleistung am Netzverknüpfungspunkt anzuschließen, als dieser aufnehmen kann. Wind- und Solaranlagen produzieren ihre volle Leistung nur selten gleichzeitig. Nur wenn die gemeinsame Erzeugung die vereinbarte Netzanschlussleistung überschreitet, müssen die Anlagen gedrosselt oder der Strom vor Ort gespeichert werden. Im Ergebnis wird der Netzanschluss so kontinuierlicher ausgelastet.
Das Vorhaben wurde juristisch begleitet und in den konkreten Mustervertragstext umgesetzt von der Kanzlei Dombert Rechtsanwälte im Auftrag der Fachagentur Wind und Solar. »Alle Beteiligten haben in vielerlei Hinsicht juristisches und technisches Neuland betreten«, sagt Tobias Roß, projektverantwortlicher Partner bei Dombert. »Umso mehr hoffen wir, dass die abgestimmten Regelungsvorschläge eine gute Grundlage für die Praxis sind, die Engpasssituation beim Netzanschluss etwas zu entschärfen. Ein geeignetes Instrument liegt nun vor.«
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