Europäischer Rechnungshof: EU-Vision von Energie aus Bürgerhand bleibt vorerst Wunschdenken

European Court of Auditors
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Bis eine »Energiewende von unten« in der EU verwirklicht wird, könnte es aufgrund technischer und rechtlicher Hürden noch lange dauern. Zu diesem Ergebnis kommt der Europäische Rechnungshof in einem neuen Bericht.

»Von Bürgern erzeugte Energie stellt in der Theorie die ideale Lösung dar, ist aber in der Praxis schwer umzusetzen«, so João Leão, der als Mitglied des Rechnungshofs für die Prüfung zuständig war. »Die EU muss nun rechtliche Hürden und technische Hindernisse beseitigen, damit das Konzept der Bürgerenergie auch tatsächlich funktioniert.«

Die rechtlichen Definitionen der EU seien ungenau und hätten zu Verwirrung geführt. So sei nicht klar, welche Zusammenschlüsse als Energiegemeinschaft gelten, wie eine solche aufgebaut sein sollte, wie der von ihr erzeugte Strom gemeinsam genutzt und wie überschüssiger Strom verkauft werden sollte. Zudem würden neue Anlagen aufgrund von Netzüberlastungen nur verzögert oder gar nicht ans Netz angeschlossen, was die Entstehung von Energiegemeinschaften verlangsame. Das Problem sei zum Teil dadurch bedingt, dass Stromerzeugung und -verbrauch nicht gleichzeitig erfolgten. Neben Projekten für erneuerbare Energien sollten daher Lösungen zur Erhöhung der Netzflexibilität, insbesondere Energiespeicher, eingeplant werden. Die EU-Kommission habe jedoch die Energiegemeinschaften bislang nicht ausreichend dabei unterstützt, Speicherkapazität zu schaffen. Dadurch sei die Chance verpasst worden, den Energiegemeinschaften Auftrieb zu verleihen.

Energiegemeinschaften sind rechtliche Strukturen, die es Bürgern, lokalen Behörden und kleinen Unternehmen ermöglichen, gemeinsam Strom zu produzieren, zu verwalten und zu nutzen. Für diese Initiativen stehen EU-Fördermittel in Höhe von mehreren Milliarden Euro zur Verfügung. Die EU erwartet, dass diese Gemeinschaften bis 2030 17 Prozent der Wind- und 21 Prozent der Solarleistung Europas bereitstellen könnten. Laut den Prüfern sind diese Schätzungen jedoch zu optimistisch.

Die EU hat sich zum Ziel gesetzt, dass es in jeder Gemeinde mit mehr als 10.000 Einwohnern bis 2025 mindestens eine Energiegemeinschaft zur Erzeugung erneuerbarer Energien geben soll. Die EU-Kommission hat noch nicht darüber berichtet, ob dieses Ziel erreicht wurde. Aus den von den EU-Prüfern zusammengetragenen Daten geht jedoch hervor, dass die EU ihr Ziel weitgehend verfehlt hat.

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Sonderbericht 10/2026: Energiegemeinschaften
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