Der Münchner Mieterstromspezialist Pionierkraft GmbH hat das im November 2024 ergangene Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zum Thema »Kundenanlage« geprüft und kommt zu dem Ergebnis, dass das eigene Geschäftsmodell nicht betroffen ist. Bei der Kundenanlage handelt es sich um ein rechtliches Konstrukt, mit dem der Betrieb kleiner Stromverteilnetze in bestimmten Grenzen bisher von der Definition eines Verteilnetzes ausgenommen wurde. Das Gericht hatte entschieden, dass diese deutsche Sonderregelung gegen europäisches Recht verstößt.
»Während viele Mieterstrom-Projekte nun zunächst auf rechtlich unsicherem Boden stehen, bleibt Pionierkraft ein verlässlicher Partner für nachhaltige Energieversorgung. Anders als klassische Mieterstrommodelle setzt Pionierkraft im Sinne des §3 Abs. 12 des EnWG auf Direktleitungen zwischen der Erzeugungsanlage und den Verbrauchern«, teilt das Unternehmen mit. Eine rechtliche Prüfung des Systems durch auf Energierecht spezialisierte Anwälte habe bestätigt, dass Pionierkraft damit nicht in den Anwendungsbereich des EuGH-Urteils falle.
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