Der Bundesverband Erneuerbare Energie e. V. (BEE) hat in Zusammenarbeit mit den Erzeugerverbänden eine Handlungsempfehlung zur Festlegung von einheitlichen Kriterien im Reservierungsmechanismus für Netzanschlusskapazitäten veröffentlicht. Das Papier schlüsselt dabei erstmals nach Art der Erzeugung einheitliche Reservierungsstufen und -fristen in tabellarischer Form auf.
In der vergangenen Legislaturperiode wurde im Rahmen des Branchendialogs zur Beschleunigung von Netzanschlüssen unter Beteiligung der Erneuerbaren-Verbände zahlreiche Eingaben gemacht, die im Weiteren in einer Novelle des Energiewirtschaftsrechts umgesetzt werden sollten. Diese Arbeiten konnten mit Bruch der Ampel-Koalition jedoch nicht mehr umgesetzt werden.
»Das Thema Netzanschlüsse gehört dringend wieder auf die politische Agenda. Die Schaffung eines Reservierungsmechanismus mit einheitlichen Schritten und Fristen wäre für alle am Netzanschluss beteiligten Akteure eine wesentliche Hilfe. Die Erneuerbaren-Branche geht hier mit viel Einsatz in Vorleistung und schafft sowohl für Erzeuger als auch Netzbetreiber eine Basis für die Standardisierung der bundesweit von Netzgebiet zu Netzgebiet unterschiedlichen Vorgaben. Das ist ein entscheidender Beitrag zur Entschlackung der Prozesse und nimmt den eigentlich zuständigen Behörden einen nennenswerten Teil der Arbeit ab. Damit kann Bürokratie abgebaut und gleichzeitig der Leistungszubau der Erneuerbaren beschleunigt werden«, so Simone Peter, Präsidentin des Bundesverbands Erneuerbare Energie BEE.
Die Erneuerbaren-Verbände hatten zur Erarbeitung der Schritte und spezifischen Fristen mehrere Arbeitsgruppen gebildet und die Eingaben Mitglieder zusammengebracht. Das Papier folgt nun dem Gesetzesentwurf vom letzten Herbst und adressiert die Ausarbeitung der einheitlichen Reservierungsmechanismen bei der Bundesnetzagentur. Das Papier soll Teil einer Reihe werden, die nach und nach die relevanten Themen im Netzanschlussprozess adressiert und weitere Handlungsempfehlungen ausspricht.
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