Erleichterte Grundbucheinsicht beim Ausbau von Windkraft- und Solaranlagen

Windkraft- und Solaranlagen
© GP Joule

Das Bundesjustizministerium hat eine Verordnung zur Erleichterung der Grundbucheinsicht erlassen. Ziel der Verordnung ist es, den Ausbau von Windkraft- und Solaranlagen sowie von Mobilfunk- und Glasfasernetzen zu erleichtern. Unternehmen, die entsprechende Anlagen errichten wollen, haben künftig in der Regel einen Anspruch auf Einsicht in das Grundbuch.

Im Einzelnen bringt die Verordnung zur Erleichterung der Grundbucheinsicht bei Windenergieanlagen, Solaranlagen und Telekommunikationsnetzen folgende Änderungen mit sich:
– Für Betreiber und Projektierer von Windenergieanlagen an Land und bestimmten Solaranlagen wird geregelt, dass ein berechtigtes Interesse an der Einsicht in das Grundbuch in der Regel vorliegt, wenn sie solche Anlagen unter Nutzung der Grundstücke, für die die Grundbucheinsicht begehrt wird, betreiben oder projektieren wollen.

– Für Elektrizitätsversorgungsnetze wird ergänzt, dass konkrete Planungen zur Änderung, Erweiterung oder Errichtung von Anlagen in der Regel ein berechtigtes Interesse an der Grundbucheinsicht begründen, insbesondere wenn die Erweiterung oder der Neubau in einem Netzausbauplan enthalten ist.

© PHOTON

Verordnung
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