Energiewirtschaft fordert Nachbesserungen am Netzpaket – Redispatch-Vorbehalt soll entschärft werden

Netzpaket
© Screenshot PHOTON

An diesem Donnerstag berät der Bundestag sowohl über die EEG-Novelle 2027 als auch über das Netzanschlusspaket. Letzteres wird von der Ökostrombranche insbesondere wegen des sogenannten Redispatch-Vorbehalts kritisiert. Dieser Kritik haben sich nun zwölf Unternehmen der konventionellen Energiewirtschaft, darunter die Energiekonzerne EnBW, LEAG und RWE, angeschlossen. In einem gemeinsamen Aufruf zur Anpassung des Gesetzesvorhabens machen sie Vorschläge, wie der Redispatch-Vorbehalt entschärft werden soll.

Die Unternehmen fordern, die Auslöseschwelle für die Ausweisung kapazitätslimitierender Netzgebiete von fünf Prozent der abgeregelten erneuerbaren Energiemenge auf zehn Prozent anzuheben. Die aktuell geplante Schwelle mache »günstige EE-Standorte teils vollständig unattraktiv« und »passe nicht zum Charakter eines Notfallinstruments«. Zudem sollen die Redispatch-Mengen auf Übertragungsnetzebene bei der Berechnung der Auslöseschwelle nicht berücksichtigt werden.

Weiterhin erachten die Unternehmen die 20 Prozent der Jahresstrommenge, die entschädigungsfrei abgeregelt werden darf, als zu hoch. Dies würde die wirtschaftliche Tragfähigkeit von EE-Projekten in den betroffenen Regionen »erheblich« beeinträchtigen. Es wird deshalb eine Deckelung auf zehn Prozent der Jahresstromerzeugung gefordert. Die Wirkleistungsbegrenzung bei Windanlagen soll entweder mit einer mehrjährigen Übergangsfrist versehen oder aber ganz gestrichen werden.

Die Unterzeichner sehen den Netzausbau als »Achillesferse der Elektrifizierung« und fordern mehr Druck beim Ausbau der Netze. Mit dem im Kabinettsentwurf vorgeschlagenen mehrjährigen Vorlauf und der sechsjährigen Frist für den Redispatch-Vorbehalt sowie der zusätzlichen Verlängerungsoption von 18 Monaten würde ein Zeitraum von bis zu zehn Jahren für den Netzausbau »als Standard gesetzt«. Das sei angesichts des energiewirtschaftlichen Veränderungsdrucks viel zu lang. Besser wäre eine Verkürzung der Frist auf fünf Jahre ohne Verlängerungsoption.

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