Die Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften beim Deutschen Genossenschafts- und Raiffeisenverband e. V. (DGRV) übt Kritik an den Regelungen zum sogenannten »Energy Sharing« im Gesetzesentwurf zur Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Mit der Einführung des Energy Sharings sollen Energiegenossenschaften in die Lage versetzt werden, ihre Mitglieder mit selbst erzeugtem Strom zu versorgen. Die Ausgestaltung im Gesetzesentwurf sei jedoch »wirtschaftlich und rechtlich« stark eingeschränkt. Der DGRV fordert deshalb umfangreiche Nachbesserungen. So sollte der Überschussstrom beim Energy Sharing weiterhin nach dem EEG gefördert werden. Die Wirtschaftlichkeit des Energy Sharings sollte entweder durch die Zahlung einer Prämie oder durch reduzierte Strompreisnebenkosten sichergestellt werden. Darüber hinaus sollte die gemeinsame Nutzung von Elektrizität in den Bilanzierungsgebieten von allen direkt angrenzenden Elektrizitätsverteilernetzbetreibern in derselben Regelzone möglich sein. Zudem setzt sich der DGRV für die Streichung der Sperrfrist ein, nach der nur ein Projekt alle drei Jahre umgesetzt werden darf.
Am 10. Juli hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) einen »Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich, zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften sowie zur rechtsförmlichen Bereinigung des Energiewirtschaftsrechts« (EnWG-Novelle) veröffentlicht. Die Abgabe von Stellungnahmen war bis zum 18. Juli möglich.
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