Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf für das EEG 2027 sowie das Netzpaket verabschiedet. »Wir beenden das EEG als Rundum-sorglos-Paket«, erklärte Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche im Anschluss an die Kabinettssitzung.
Inhaltlich wurden im Wesentlichen die Referentenentwürfe übernommen, Anregungen aus der Verbändeanhörung sind kaum eingeflossen.
Beim Netzanschlusspaket bleibt es bei der Verteilung der Lasten auf die Anlagenbetreiber. »Wenn Anlagenbetreiber in einem Netzgebiet investieren wollen und somit sehenden Auges in eine Abregelung laufen, dann soll der Betreiber vorübergehend für einen bestimmten Anteil keine Förderung mehr erhalten. Dieses Prinzip der Förderung ‚produce and forget‘ werden wir beenden«, so Reiche. In kapazitätslimitierten Netzgebieten erhalten Anlagenbetreiber für die Dauer von sechs Jahren für bis zu 20 Prozent des produzierten Stroms im Abregelungsfall keine Entschädigung mehr. Netzbetreibern ist es jedoch erlaubt, den Redispatch-Vorbehalt um bis zu 18 Monate zu verlängern. Es wurde präzisiert, dass der Redispatch-Vorbehalt nicht ab Inbetriebnahme einer Anlage, sondern ab Zusage des Netzanschlusses gilt. Als kapazitätslimitiert gelten Netzgebiete, in denen mehr als fünf Prozent der Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien abgeregelt werden müssen.
Die Bewilligungen für Netzanschlüsse sollen nicht mehr nach der Reihenfolge des Antragseingangs, sondern nach Projektreife erfolgen. Es soll nicht mehr »first come, first serve«, sondern »first ready, first serve« gelten, so Reiche. Die konkrete Ausgestaltung der Bewilligungsbedingungen sollen die Netzbetreiber unter Einbindung der Bundesnetzagentur übernehmen.
Um die Kosten für den Netzausbau zu senken, soll die Leistung von PV-Freiflächenanlagen auf 70 Prozent begrenzt werden. Die Einspeiseleistung kleiner und mittlerer Dachanlagen wird auf 50 Prozent begrenzt. Laut Reiche wird damit »erstmals in Deutschland der Netzanschluss systemdienlich ausgerichtet«.
Die feste Einspeisevergütung für private Hausdachanlagen soll wie geplant abgeschafft werden. »Es wird nicht mehr so sein, dass dauerhaft auf Kosten des Steuerzahlers gefördert wird«, so Reiche. Stattdessen soll es ab 2027 eine befristete Übergangszahlung für bis zu 36 Monate geben. Wenn Betreiber kleinerer Anlagen ihren Strom einspeisen und dafür Geld erhalten wollen, müssen sie ihn anschließend selbst vermarkten. »Es ist in der Verantwortung des Gesetzgebers, Überförderung zurückzunehmen«, so Reiche. Anbieter von Heimenergiesystemen hätten ihr versichert, dass sich private Hausdachanlagen auch heute schon rechnen würden: »Wir beenden, dass Anlagen gefördert werden, die so, hohe Renditen erzielen, dass sie ohnehin installiert würden.«
Der Förderschwerpunkt wird auf PV-Freiflächenanlagen verschoben. Reiche preist sie im Vergleich zu privaten Hausdachanlagen als »kostengünstigere Variante«. Für größere Anlagen werden Differenzverträge (Contracts for Difference, CfDs) eingeführt, um damit die Vorgaben der Europäischen Union zu erfüllen. Dabei werden Übergewinne abgeschöpft und zu niedrige Einnahmen ausgeglichen. Im Endeffekt handelt es sich also weiterhin um eine fixe Einspeisevergütung. Allerdings müssen sich Anlagenbetreiber künftig entscheiden: ein Wechsel zwischen privatwirtschaftlichen Stromabnahmeverträgen (Power Purchase Agreements, PPAs) und CfDs soll nicht mehr möglich sein.
Neu ist auch die geplante Evaluierung der Gesetze nach zwei Jahren. Es sei wichtig, ein Zeichen zu setzen, dass Korrekturen möglich sind, so Reiche.
In ihrem Schlusswort machte die Bundeswirtschaftsministerin noch einmal ihre Motivation deutlich: »Keine andere Branche, kein anderer Sektor, mir fällt auch ehrlich gesagt kein anderes Produkt ein, lebt in der privilegierten Situation, egal ob es gebraucht wird oder nicht, in jedem Falle eine Bezahlung zu erhalten.« Damit sei nun Schluss.
Weiter geht es nach der Sommerpause im September, wenn sich der Bundestag mit den Entwürfen befassen wird.
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