Der Bundestag berät am Donnerstag, 24. September 2026, in erster Lesung den Gesetzentwurf der Bundesregierung »für einen planbaren, kosteneffizienten, netzverträglichen und marktorientierten Ausbau der erneuerbaren Energien im Stromsektor« (EEG-Novelle 2027). Damit soll das Erneuerbare-Energien-Gesetz grundlegend reformiert werden, heißt es in einer Mitteilung des Bundestags. Nach 20-minütiger Aussprache soll der Gesetzentwurf zusammen mit einem Antrag mit dem Titel »Energiewende gemeinsam gestalten – Für ein EEG mit fairen Chancen für alle«, den die Fraktion Bündnis 90/die Grünen angekündigt hat, dem federführenden Ausschuss für Wirtschaft und Energie zur weiteren Beratung überwiesen werden.
Stellungnahmen von Verbänden und Interessenvertretungen – wie jüngst vom BDEW – werden auf der Website des Lobbyregisters des Deutschen Bundestags veröffentlicht. Bevor das Gesetz am 1. Januar 2027 wie geplant in Kraft treten kann, stehen neben der Zustimmung des Bundestags noch die Zustimmung des Bundesrats sowie die beihilferechtliche Genehmigung durch die EU-Kommission aus.
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