Der Landesverband Erneuerbare Energien NRW (LEE NRW) sieht beim Zusammenspiel von PPAs und dem im Entwurf des EEG 2027 vorgesehenen Fördermodell Nachbesserungsbedarf. Hintergrund ist die geplante Umstellung der Förderung neuer Wind- und Solaranlagen auf sogenannte zweiseitige Differenzverträge (Contracts for Difference, CfD).
Aktuell können Anlagenbetreiber zwischen der geförderten Direktvermarktung und einem ungeförderten Stromliefervertrag (Power Purchase Agreement, PPA) wählen. Während des ungeförderten PPAs erhalten sie keine Marktprämie, können nach dessen Ende aber grundsätzlich wieder in die EEG-Förderung zurückkehren. Das EEG dient somit als Absicherung für den Fall, dass ein PPA endet oder der Vertragspartner ausfällt.
Der Regierungsentwurf für das EEG 2027 verändert diese Systematik. Ein Wechsel in die ungeförderte Direktvermarktung soll zwar weiterhin möglich sein. Die Erlösabschöpfung des neuen CfD-Systems greift dabei jedoch grundsätzlich weiter. Die Abschöpfung richtet sich zudem nach dem Jahresmarktwert und nicht nach dem tatsächlich vereinbarten PPA-Preis. Liegt der Jahresmarktwert über dem PPA-Preis, kann deshalb eine Abschöpfung anfallen, obwohl der entsprechende Mehrerlös aus dem PPA gar nicht erzielt wurde.
Als Alternative sieht der Entwurf einen endgültigen Ausstieg aus Förderung und Abschöpfung vor. Dann können Betreiber ihre PPA-Erlöse ohne Abschöpfung erzielen. Dafür verlieren sie jedoch dauerhaft die Möglichkeit, in die staatliche Absicherung zurückzukehren.
»Der Regierungsentwurf stellt Betreiber damit vor eine schlechte Wahl: Entweder sie vermarkten ihren Strom über einen PPA und bleiben trotzdem der staatlichen Erlösabschöpfung unterworfen – oder sie entgehen der Abschöpfung, verlieren dafür aber dauerhaft die Absicherung durch das EEG«, so LEE NRW-Geschäftsführer Christian Vossler. »Das erhöht Risiken und schwächt ausgerechnet die marktliche Finanzierung erneuerbarer Energien, die wir eigentlich stärken wollen.«
Eine vom LEE NRW bei dem Beratungsunternehmen Enervis in Auftrag gegebene Kurzstudie untersucht deshalb unterschiedliche Möglichkeiten, CfD-Förderung und PPA-Vermarktung miteinander zu kombinieren. So könnte beispielsweise ein Teil der Anlagenleistung dauerhaft über den CfD abgesichert werden, während ein anderer Teil über einen PPA vermarktet wird. Für den PPA-Anteil soll dann keine Abschöpfung erfolgen. Unabhängig vom gewählten Modell empfiehlt die Studie für Onsite-PPAs eine generelle Ausnahme von der Abschöpfung für Strom, der nicht in das öffentliche Netz eingespeist wird.
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