Gestern wurde der Arbeitsentwurf für die anstehende Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2027) bekannt. In dem 442 Seiten starken Dokument mit Datum vom 22. Januar 2026, das PHOTON vorliegt, werden kleinere Photovoltaikanlagen, wie sie üblicherweise auf Hausdächern installiert werden, wirtschaftlich deutlich schlechter gestellt als bisher.
Folgende Verschlechterungen sind in diesem Segment geplant:
– PV-Anlagen bis zu einer Leistung von 25 kW sollen laut Entwurf keine Einspeisevergütung mehr erhalten.
– PV- Anlagen ab dieser Leistungsgrenze, die nicht an Ausschreibungen teilnehmen, sollen einen »einheitlichen, größenunabhängigen Fördersatz« erhalten.
– PV-Anlagen bis zu einer Leistung von 25 kW sollen nur noch maximal die Hälfte der installierten Leistung einspeisen bzw. weitervermarkten dürfen.
– Alle PV-Anlagen sollen in die Direktvermarktung gehen, die Untergrenze soll aufgehoben werden.
– Alle PV-Anlagen müssen um einen intelligenten Stromzähler (Smart Meter) ergänzt werden, auch Anlagen unter 7 kW. Im Gegensatz zu Anlagen über 7 kW, bei denen die Kosten laut Smart-Meter-Gesetz gedeckelt sind, müssen Klein-PV-Anlagenbetreiber diese Kosten komplett selbst tragen.
In der Begründung heißt es: »Das bisherige ‚Produce-and-Forget-Modell‘ für kleinere Anlagen ist (…) nicht mehr zeitgemäß. Stromeinspeisung soll sich zukünftig immer an der Nachfrage und den Preissignalen des Marktes orientieren.«
Der Ausbaupfad wird nicht angepasst. Es soll weiterhin eine installierte PV-Leistung von 128 GW im Jahr 2026, 172 GW im Jahr 2027, 215 GW im Jahr 2030, 309 GW im Jahr 2035 und 400 GW im Jahr 2040 erreicht werden. Der zugehörige Strommengenpfad, mit dem überprüft werden soll, ob die erneuerbaren Energien mit der für die Zielerreichung erforderlichen Geschwindigkeit ausgebaut werden, soll hingegen gestrichen werden.
© PHOTON


