Der BDEW hat am Montag seine Stellungnahme zum EEG-Regierungsentwurf veröffentlicht und begleitet damit die nun laufende Diskussion in Bundestag und Bundesrat.
In seiner Stellungnahme lehnt der Verband unter anderem die pauschale Wirkleistungsbegrenzung auf 50 Prozent für Anlagen bis 100 kW unabhängig vom Einbau eines intelligenten Messsystems und der Veräußerungsform ab. die Regelung schränke bereits systemdienlich betriebene Anlagen – bspw. durch Direktvermarktung, Energiemanagementsysteme, Speicher und bidirektionales Laden – ein, indem durch die Begrenzung der Einspeisung auch in Zeiten ohne Netzauslastung nur die Hälfte der Kapazität am Netzverknüpfungspunkt genutzt werden kann und entsprechend weniger Strom bezogen oder eingespeist werden kann. Zudem werde die Begrenzung teils unmittelbar am Wechselrichter der Anlage umgesetzt, sodass auch die Stromnutzung vor dem Netzverknüpfungspunkt, z.B. für eine Wallbox oder einen Speicher, eingeschränkt würde. Die Begrenzung blockiere damit die systemseitig sinnvolle und effiziente Nutzung von Flexibilitäten in Haushalten und schränke die wirtschaftliche Marktteilnahme dieses Anlagensegments massiv ein. »Die Begrenzung der Wirkleistungseinspeisung auf 50 Prozent sollte, wie die übrigen Bestimmungen des § 9 EEG auch, konditional ausgestaltet sein und nach Ausstattung mit einem intelligenten Messsystem und entsprechender Steuerbarkeit sowie in der Veräußerungsform der Direktvermarktung nicht greifen«, heißt es in der Stellungnahme.
In dem 125 Seiten umfassenden Dokument fordert der BDEW zahlreiche weitere Änderungen am Regierungsentwurf für das EEG 2027. So sollen beispielsweise die Höchstwerte bei Ausschreibungen für Solar- und Windenergie geprüft und gegebenenfalls erhöht werden, um den Ausbau auf weiterhin hohem Niveau fortsetzen zu können und somit auch den Wirtschaftsstandort Deutschland zu stärken, schreibt der BDEW.
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