Im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWE) hat das Analysehaus E-Bridge untersucht, wie viele Netzgebiete in Deutschland künftig als kapazitätslimitierte Gebiete ausgewiesen werden könnten, wenn das aktuell vorliegende Netzpaket Gesetz würde. Die Ergebnisse sind inzwischen in der Präsentation „Datengrundlage für die Ausweisung kapazitätslimitierter Umspannwerke“ grafisch aufbereitet und auf der Website von E-Bridge zum Download verfügbar. In kapazitätslimitierten Netzgebieten sollen Solarpark- und Windkraftbetreiber künftig nur noch eine teilweise Entschädigung für abgeregelte Strommengen erhalten.
Die Analysen von E-Bridge zeigen, dass Kapazitätslimitierungen kein flächendeckendes Phänomen sind, sondern sich auf wenige strukturelle Hotspots konzentrieren. Demnach sind lediglich rund sechs Prozent der Umspannwerke für Windenergie und rund fünf Prozent der Umspannwerke für Photovoltaik kapazitätslimitiert. Auf diese Netzgebiete entfallen gleichzeitig rund 72 Prozent des zusätzlichen Redispatch-Bedarfs. Zur Entwicklung einer deutschlandweit konsistenten Datengrundlage hat E-Bridge gemeinsam mit dem BDEW und 21 Hochspannungsnetzbetreibern rund 3.000 Umspannwerke analysiert.
Dass nicht mehr Gebiete identifiziert wurden, liegt einerseits an der Datenbasis: Es wurde der Status quo auf Basis der verfügbaren Daten von 2024 und in Teilen von 2025 verwendet. Zudem hatte Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche das ursprünglich vorgesehene Kriterium für ein Engpassgebiet von einer Abregelung von drei Prozent der Strommenge auf fünf Prozent angehoben. Auch die ursprünglich im Netzpaket vorgesehene gemeinschaftliche Betrachtung von PV- und Windparks wurde entschärft, sodass beide Technologien jetzt getrennt betrachtet werden.
© PHOTON


