Nach Recherchen der Deutschen Umwelthilfe (DUH) plant Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche deutlich höhere Ausschreibungen von steuerbaren Leistungen als bisher bekannt. Die DUH bezieht sich dabei auf ein inoffizielles Dokument, das weitere Details der Einigung zwischen Bundesregierung und EU-Kommission enthält und auf der Website der DUH veröffentlicht ist. Das mit dem Datum 31.12.2025 versehene Dokument trägt den Titel »Non-Paper Power Plant Strategy 2031« und enthält weder Briefkopf, Stempel noch Namen. Somit lässt es sich dem BMWE nicht zuordnen. Die Echtheit ließ sich bis Redaktionsschluss nicht verifizieren.
Nach dem auf der DUH-Website veröffentlichten Dokument sollen zusätzlich zu den bereits bekannten zwölf Gigawatt noch vor 2030 weitere Ausschreibungen für steuerbare Leistungen erfolgen: in 2027 im Umfang von 21 bis 26 Gigawatt, in 2029 im Umfang von 3 bis 8 Gigawatt. Insgesamt soll damit ein Umfang von 41 Gigawatt an steuerbarer Leistung geschaffen werden. Alle Kapazitäten sollen 2031 verfügbar sein. Für die weiteren Ausschreibungen enthält das von der DUH veröffentlichte Dokument keine technologischen Vorgaben, allerdings auch keinerlei Anreize zur Dekarbonisierung. Lediglich Braun- und Steinkohle werden ausgeschlossen. Auch Bestandskraftwerke dürfen sich an den Ausschreibungen beteiligen.
Aus dem Non-Paper geht zudem hervor, dass ein Instrument zur Finanzierung der Ausschreibungen in Form eines Kapazitätsmarkts erst ab 2032 in Kraft treten soll. Vor Einführung des Kapazitätsmarkts sollen die Finanzierung über Garantien und Kredite erfolgen. »Damit werden die Pläne von Wirtschaftsministerin Reiche nicht nur eine Milliardenbelastung für die Stromkunden, sondern auch den Bundeshalt«, so die Schlussfolgerung der DUH.
Des Weiteren offenbart das Non-Paper, dass sowohl Bundesregierung als auch EU-Kommission noch an der Konformität der Ausschreibung mit dem EU-Recht arbeiten. Dies gilt insbesondere für die bereits 2026 geplante Ausschreibung von zehn Gigawatt, die mit einem »Mindesterbringungszeitraum« auf Gaskraftwerke festgelegt sind. Es soll nun geprüft werden, wie die Vorgabe im Einklang mit EU-Vorgaben »bestmöglich zu begründen« seien. Die formale Genehmigung der EU-Kommission kann erst erfolgen, wenn der Gesetzgebungsprozess in Deutschland abgeschlossen ist.
Constantin Zerger, Leiter Energie und Klimaschutz bei der DUH: »EU-Kommission und Bundesregierung scheinen sich verabredet zu haben, das EU-Recht zu verbiegen: Erst nachträglich sollen die Argumente gesucht werden, um diese Einigung zu begründen. Das ist ein handfester Skandal. Zudem schwebt über den Ausschreibungen damit das Damoklesschwert der rechtlichen Konformität. Wirtschaftsministerin Reiche wäre besser beraten, dass EU-Recht ernst zu nehmen und alle Ausschreibungen technologieoffen zu gestalten, anstatt sich planwirtschaftlich auf den Neubau von Gaskraftwerken zu fixieren. Wir haben bereits formal Beschwerde gegen die Kraftwerksstrategie eingelegt. Mit diesen neuen Informationen fühlen wir uns darin vollumfänglich bestätigt und werden unseren rechtlichen Kurs konsequent fortsetzen, um die Wahrung von EU-Recht und Klimazielen sicherzustellen.«
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