DUH verklagt Vonovia wegen Blockade von Balkonkraftwerke – Vonovia sieht keinen Grund »warum wir das verhindern sollten«

Vonovia
© Vonovia

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) klagt gegen den Wohnungskonzern Vonovia wegen der unzulässigen Blockade von Balkonkraftwerken. Nach Ansicht der DUH schließt der Wohnkonzern Mieterinnen und Mieter ohne Außensteckdose von vornherein von der Installation eines Balkonkraftwerks aus. Bohrlöcher und Kabelverlegungen nach innen würden pauschal nicht gestattet. Aber auch wer als Mieterin oder Mieter schon über eine Außensteckdose verfüge, müsse vor der Anbringung des Balkonkraftwerks eine umfassende Vereinbarung mit »unverhältnismäßig hohen Anforderungen« unterzeichnen, so die DUH, und zusätzlich einer Vorort-Überprüfung durch Vonovia zustimmen – inklusive Kostenübernahme bei festgestellten Mängeln, sodass die fragwürdige Kontrolle für Mieterinnen und Mieter zum Kostenrisiko werde. Zudem verlange der Konzern eine komplette Freistellung von der Haftung für sämtliche durch das Balkonkraftwerk eventuell verursachten Schäden. »Vonovia hebelt mit diesen unangemessenen Hürden die Privilegierung von Balkonkraftwerken faktisch aus und untergräbt die Rechte von Mieterinnen und Mietern. Die Klage auf Unterlassung dieses systematischen Blockadekurses liegt beim Oberlandesgericht Hamm«, so die DUH.

»Der Gesetzgeber hat die Rechte von Mieterinnen und Mietern bei Balkonkraftwerken ausdrücklich gestärkt. § 554 Abs. 1 BGB privilegiert Balkonkraftwerke und dient dabei dem Klimaschutz«, so Dirk Legler, Rechtsanwalt und Partner bei Rechtsanwälte Günther in Hamburg, der die DUH in dem Verfahren juristisch vertritt. »Das bedeutet, dass Vermieter nur ganz ausnahmsweise Balkonkraftwerke ablehnen dürfen und insbesondere in der Nachweispflicht für solche Ausnahmen sind.«

In einer Stellungnahme erklärt Matthias Wulff, Sprecher von Vonovia: »Das Thema Energiewende mit Photovoltaik und Dekarbonisierung des Gebäudebestandes ist bei Vonovia sehr präsent und Teil des Geschäftsmodells. Es gibt keinen Grund, weswegen wir das verhindern sollten.« Vielmehr ginge es um eine neue Frage, nämlich, »wie genau Vermieter und Mieter regeln, unter welchen Voraussetzungen eine Balkonkraftwerk installiert werden kann«. Hierzu gäbe es bisher keine Rechtsprechung. »Wir möchten das Thema systematisch und gesetzestreu mit unseren Mieterinnen und Mietern regeln. Eine gute und tragbare Regelung sieht aus unserer Sicht so aus wie wir das aktuell handhaben«, so Wulff abschließend.

© PHOTON

Pressemitteilung

Newsletter

Melden Sie sich hier für unseren Newsletter an.
plus_circle [#C5272C]Created with Sketch.

Abonnement

Finden Sie hier alle Informationen.

Feldtests erfolgreich: Tesvolt Gewerbespeicher erzielen hohe Erlöse im Energiehandel

Anzeige

Der neue Gewerbespeicher Tesvolt Forton hat sich im Feld bewährt. Das melden der Batteriespeicheranbieter Tesvolt und das Tochterunternehmen Tesvolt Energy.

Der vielleicht leiseste Wechselrichter seiner Klasse – GoodWe’s neuer 50 kW String-Wechselrichter für Gewerbe und Industrie

Anzeige

GoodWe haben ihren neuen String-Wechselrichter mit 50 kW für Gewerbe und Industrie (C&I) auf den Markt gebracht.

Der PHOTON Newsletter liefert Ihnen aktuelle Nachrichten, technische Innovationen, Markttrends und die wichtigsten Highlights von der Intersolar – kompakt, fundiert und direkt in Ihr Postfach.